Ob als lang ersehntes oder eher plötzlich eintretendes Ereignis, eine Schwangerschaft bedeutet immer auch eine neue Lebenssituation. Hierbei gibt es einige Aspekte, die nun in Beruf und/ oder Studium zu beachten sind.
Als schwangere und stillende Mutter obliegen Sie einem besonderen Schutz, der durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregel
Erneuter Erfolg für Zweibrücker Professor beim Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz
Für herausragende Leistungen in der Hochschullehre hat Wissenschaftsminister Clemens Hoch letzten Dienstag zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und mit Prof. Dr. Dr. Oliver Müller auch einen Vertreter der Hochschule Kaiserslautern mit dem Landeslehrpreis Rheinl
Erneuter Erfolg für Zweibrücker Professor beim Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz
Für herausragende Leistungen in der Hochschullehre hat Wissenschaftsminister Clemens Hoch letzten Dienstag zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und mit Prof. Dr. Dr. Oliver Müller auch einen Vertreter der Hochschule Kaiserslautern mit dem Landeslehrpreis Rheinl
Rechte und Pflichten
Mutterschutz Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich d
Meldung einer Schwangerschaft Nach §15 Abs. 1 MuSchG sollen schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen der Hochschule die Schwangerschaft inklusive voraussichtlichem Geburtstermin bzw. die Geburt melden. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht jedoch nicht.
Um Ihre Gesundheit sowie die Ihres Kindes wirkungsvoll zu schützen, is
Geheimhaltungsvereinbarung
Zwischen
Hochschule Kaiserslautern
Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern
vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Schmidt
- im Folgenden Hochschule genannt -
und
Unternehmen
Straße
PLZ und Ort
vertreten durch ihre*n Geschäftsführer*in Herr*Frau
- im Folgenden Unternehmen genannt -
- gem
Kündigungsschutzfristen Als schwangere Mitarbeiterin obliegen Sie besonderen Kündigungsschutzfristen. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig. Der Kündigungsschutz gilt ebenso bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsv
Beitritt ins Promotionscluster
Bei Interesse an der Mitwirkung im Promotionscluster können Sie einen Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.
Zum Formular
Start des Promotionsclusters
Aktuell befindet sich die Promotionsordnung des Clusters noch in der Überarbeitungs- und Prüfungsphase. Sobald die Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesellschaft (MWWG) erteilt wurde, werden wir Sie an dieser Stelle mit allen wichtigen Infos bezüglich Aufnahme ins Cluster, Meilenstei