Cluster A: Green Tech & Verfahrenstechnik
Recycling Elektrolyse und Wasserstoff Stationäre und mobile Brennstoffzellen Wärmepumpen und ihre Industrieanwendung Anlagensicherheit Chemie, Unit Operations & Plant Design Thermische Verfahrenstechnik
Zukunftstage im Juni 2026 am Campus Zweibrücken: Hochschule Kaiserslautern öffnet zum dritten Mal ihre Türen für Schülerinnen und Schüler
Wie entsteht ein KI-Chatbot? Was verraten Fingerabdrücke in der Biochemie? Und wie entwickelt man eigentlich Mikrochips? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Schülerinnen und Schüler bei den Zuk
Zukunftstage im Juni 2026 am Campus Zweibrücken: Hochschule Kaiserslautern öffnet zum dritten Mal ihre Türen für Schülerinnen und Schüler
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Zulassung
Für diesen Studiengang gibt es ein Zulassungsverfahren. Interessentinnen und Interessenten sollten daher bitte folgende Punkte beachten:
Das Zulassungsverfahren ist in der Fachprüfungsordnung verankert und erläutert. Bitte informieren Sie sich unbedingt in der aktuellen Fachprüfungsordnung über das Zulassungsverfahren. Das Verfahren
Wintersemester 2026/27:
JETZT schon vormerken: Der Präsenzblock zu Semesterbeginn findet statt: 21.09.-25.09., (ganztägig; konkreter Zeitplan folgt noch). Um die Studienleistung im Modul PuLs zu erbringen, ist die vollständige Teilnahme verpflichtend. Einige Prüfungen finden nach dem Ende der Vorlesungszeit am Campus Kaiserslautern statt, we
Förderungsmöglichkeiten
Wichtige Förderprogramme für Hochschulen für angewandte Wissenschaften BMFTR: Forschung an HAW
BMWE: ZIM
CZS: CZS Transfer
CZS: CSZ Forschungsstart Europäische Förderung Mit dem Forschungsrahmenprogramm HORIZON Europe fördert die EU über drei Säulen Maßnahmen zum Aufbau einer wissens- und innovationsgestützte
Ergänzender Hinweis: Für die Antragstellung gibt es eine Word-Vorlage zum Download. Anträge in der Förderlinie 1 sollen maximal 4 Seiten umfassen, Anträge in der Förderlinie 2 maximal 2 Seiten.
Hinweis
Aufgrund des Beihilferechts ist darauf zu achten, dass keine unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Begünstigung einzelner Unternehmen oder bestimmter Unternehmensgruppen erfolgt. Positive Bewertungen setzen voraus, dass Transferwirkungen offen, übertragbar, nicht exklusiv und grundsätzlich über einzelne Unternehmenspartner hinaus an