Feststellungsprüfung (FSP)
Die "Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule" - die sogenannte Feststellungsprüfung - ist die Abschlussprüfung des Studienkollegs, mit der die direkte fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben wird.
Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an deutschen (Fach-)Hochschulen und Universitäten.
Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich, am Ende eines jeden Semesters statt.
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Teilnahme an einem Schwerpunktkurs des Studienkollegs (Anwesenheitspflicht beachten)
- oder: Annahme zur externen Feststellungsprüfung
Es besteht die Möglichkeit, die Feststellungsprüfung ein Mal zu wiederholen. Hierfür muss die Aufenthaltserlaubnis auch für das nächste Semester noch gültig sein.
Termine & Ergebnisse
Im Sommersemester:
Juni / Juli
Im Wintersemester:
November / Dezember
Aktuelle Informationen sowie das Merkblatt zur FSP finden Sie unter News
Prüfungsfächer
Kurs | Prüfungsfach | Prüfungsart |
---|---|---|
T/TI | Deutsch | schriftlich & mündlich |
Mathematik und Informatik | schriftlich | |
Physik (Elektrotechnik, Mechanik) | schriftlich | |
W/WW | Deutsch | schriftlich & mündlich |
Mathematik und Informatik | schriftlich | |
Volks- und Betriebswirtschaftslehre | schriftlich |
Befreiung Fach Deutsch
Sie können bis zwei Wochen vor der ersten Fachprüfung der Feststellungsprüfung einen schriftlichen Antrag stellen, um sich von der Feststellungsprüfung im Prüfungsfach Deutsch befreien zu lassen.
Hierzu benötigen Sie einen der folgenden Nachweise:
- Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2) mit Nachweis der uneingeschränkten sprachlichen Studierfähigkeit oder
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II) oder
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts oder
- ein TestDaF-Zertifikat der Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen oder
- Zeugnis über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule oder
- Zeugnis über das bestandene Österreichische Sprachdiplom C2 (ÖSD C2) oder
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
Den Antrag auf Befreiung finden Sie unter Downloads
Externe Feststellungsprüfung
Es besteht die Möglichkeit, an der Feststellungsprüfung teilzunehmen, ohne vorher einen Schwerpunktkurs des Studienkollegs besucht zu haben. Zur Zulassung zu dieser externen Feststellungsprüfung ist eine Bewerbung bis zu den regulären Bewerbungsfristen des Studienkollegs erforderlich.
Voraussetzungen:
- Sie zählen zur Zielgruppe der externen Feststellungsprüfung, welche in der Prüfungsordnung festgelegt ist
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gemäß der Prüfungsordnung
- Bildungsnachweis für den Hochschulzugang über Feststellungsprüfung gemäß den Bewertungsvorschlägen (BV) veröffentlicht in der Datenbank anabin
Unsere Kapazitäten für die Durchführung externer Feststellungsprüfungen sind begrenzt und es gilt das Prinzip "first come, first serve".
Sie erhalten spätestens nach der Bewerbungsfirst eine Rückmeldung, ob Sie zur externen Feststellungsprüfung zugelassen werden konnten.