Kosten
Kosten während des Studiums
Wenn Sie an der Hochschule Kaiserslautern studieren, müssen Sie für diese Zeit Ihr Leben in Deutschland finanzieren können. Folgende Übersicht hilft Ihnen, die Kosten einzuschätzen.
Studiengebühren
Sie zahlen im Bundesland Rheinland-Pfalz keine Studiengebühren.
Sozialbeitrag
Die Höhe des aktuellen Sozialbeitrags der Hochschule Kaiserslautern finden Sie hier
Für die Studierenden der Hochschule Kaiserslautern ist das Studierendenwerk zuständig, das unter anderem die Wohnheime und die Mensa betreibt. Das Essen in der Mensa ist billiger als in einem Restaurant, die Miete für ein Zimmer im Wohnheim ist niedriger als für eine normale Wohnung. Als Ausgleich unterstützen alle Studierenden das Studierendenwerk durch den Sozialbeitrag.
Semesterticket
Das Semesterticket ist im Sozialbeitrag enthalten; es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das VRN-Semester-Ticket plus Westpfalz ist in einem großen Gebiet zwischen Saarbrücken und Mannheim/Ludwigshafen gültig.
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung für Studierende kostet je nach Anbieter und Leistungsumfang zwischen 30 und 70 Euro pro Monat.
In Deutschland sind alle Studierenden zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Diese übernimmt bei Erkrankung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Sie legen daher zu Semesterbeginn einen Nachweis über eine Krankenversicherung vor. Die Krankenversicherung muss für das gesamte Semester gültig sein (01.03.-31.08. bzw. 01.09.-28.02.).
Lebensunterhalt
Die Kosten für Ihren Lebensunterhalt, also Wohnung, Kleidung, Essen und Trinken usw. hängen natürlich von Ihren Lebensgewohnheiten ab. Zurzeit gehen wir von rund 700 Euro pro Monat aus.
Weitere Informationen zu Finanzierung und Kosten eines Studiums in Deutschland finden Sie auf der Webseite des DAAD
Außerdem empfehlen wir ein interessantes Video des Studierendenwerks zu diesem Thema.
Keine EU-Staatsbürgerschaft?
Wenn Sie nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, müssen Sie einen sogenannten Finanzierungsnachweis vorlegen. Dieser belegt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt für mindestens ein Jahr gesichert haben. In der Regel wird ein Sperrkonto angelegt, von dem Sie während des Aufenthalts in Deutschland monatlich eine festgelegte Summe abheben können.