Überblick über die hochschulinternen Fördermittel
Die Förderung von Lehre und Forschung ist der Hochschule Kaiserslautern ein großes Anliegen. Um das Engagement der Mitglieder der Hochschule zu unterstützen, sind dafür unterschiedliche Fördertöpfe eingerichtet worden.
In vier verschiedenen Förderlinien werden ca. 495.000 €/ Jahr investiert.
Fördermittel der Hochschule Kaiserslautern
Name der Mittel | Datum der Einreichung | Vergabe-Gremium | Mittel/ Jahr (€) | Geförderte |
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Budget für Forschung und Innovation | Einladung erfolgt schriftlich per Email an alle Professor*innen | Forschungsausschuss | ca. 240.000 | Alle Lehrenden sowie Postdocs |
Erstausstattungsmittel | 28.02. jeden Jahres | Hauptausschuss | 120.000 (minus die 5.000 €/ Professur, die regulär gezahlt werden) | Alle neu berufenen Professor*innen des vergangenen Kalenderjahres |
Qualität in der Lehre | Einladung erfolgt schriftlich per Email an alle Hochschulangehörige (Studierende und Mitarbeitende) | Senatsausschuss für Qualität und Lehre | 120.000 | Alle Hochschulangehörigen |
Internationalisierungsmittel | zum 15.01.,31.05. und 30.09. eines jeden Jahres | Senatsausschuss für Internationalisierung | ca. 15.000 | Alle Hochschulangehörigen |
Nähere Informationen zu den Fördertöpfen
Das interne Budget für Forschung und Innovation der Hochschule Kaiserslautern ist als Anschubfinanzierung für Drittmittelprojekte vorgesehen und kann ggf. auch als Überbrückung zwischen zwei Projekten eingesetzt werden. Es soll insbesondere auch neu berufenen oder bisher weniger drittmittelaktiven Kolleginnen und Kollegen den Start in die angewandte Forschung ermöglichen. Ziele sind die Stärkung der Drittmittelfähigkeit und der Drittmittelaktivität der Hochschule sowie die damit verbundene Profilierung.
Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden. Jährlich stehen ca. 240.000 € zur Verfügung. Die Förderkriterien sind einem Leitfaden zu entnehmen. Die Antragsrunden werden jährlich im August hochschulintern ausgeschrieben. Der Forschungsausschuss spricht eine Empfehlung über die Priorisierung der eingegangenen Anträge aus. Anträge neuer Professorinnen und Professoren werden in besonderem Maße berücksichtigt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ein Jahr nach der Bewilligung ist ein Bericht über die Verwendung der Mittel und den Stand des Projektes abzugeben.
Jährlich stellt die Hochschule für diesen Fördertopf 120.000 € zur Verfügung. Hieraus erhalten neuberufene Professorinnen und Professoren sowohl ein „Startkapital“ als auch die Möglichkeit durch einen „Antrag weitere Erstausstattungsmittel“ zu akquirieren.
Als „Startkapital“ erhält jede neue Professur im Zuge der Berufung 5.000€. Diese Mittel sind unabhängig von den sonstigen Fachbereichsmitteln und sind zur Beschaffung eines Rechners, Druckers, von Büchern, Lizenzen usw. gedacht. Ein Nachweis über die Mittelverwendung gegenüber der Hochschulleitung ist notwendig.
Professorinnen und Professoren können außerdem weitere Erstausstattungsmittel beantragen. Der jeweilige Fachbereich trägt dabei 10% der Antragssumme. Die Anträge müssen bis zum 28.02. des entsprechenden Jahres per E-Mail bei der Hochschulleitung eingehen (in Kopie an die jeweilige Dekanin/ den jeweiligen Dekan). Es können ausschließlich Sachmittel und keine Personalmittel beantragt werden. Die laufenden Kosten für die Sachmittel müssen durch den Fachbereich abgedeckt werden. Der Antrag muss im Rahmen der Klausursitzung des Hauptausschusses im Frühjahr präsentiert werden.
120.000 € werden jährlich als Qualitätsverbesserungsmittel im Bereich der Lehre von der Hochschule zur Verfügung gestellt. Über die Mittelvergabe entscheidet der Senatsausschuss für Qualität in Studium und Lehre (SQL). Bewerben können sich alle Hochschulangehörigen, die innovative Projekte im Bereich Lehre realisieren möchten. Ziel der Förderung ist es, die Lehrqualität an der Hochschule zu verbessern. Zu diesem Zwecke werden Projektmittel in unterschiedlichen Förderlinien ausgeschrieben.
Noch ein Tipp für Antragsteller: Prüfen Sie vorab, inwiefern sich der oder die involvierten Fachbereiche an den anfallenden Projektkosten beteiligen können.
Anträge und Formatvorlagen für die Berichterstattung sind hier im Intranet hinterlegt (bis einschließlich 2020).
Diese Mittel stehen allen Hochschulangehörigen für die strategische Internationalisierung der Hochschule Kaiserslautern auf Grundlage der Internationalisierungsstrategie 2030 zur Verfügung. Es werden die beiden Bereiche „International mobil 2030“ und „Internationalisiation@Home“ unterschieden. Gefördert werden bevorzugt außereuropäische Mobilitäten sowie europäische Aktivitäten. Wesentliches Beurteilungskriterium ist, inwiefern die Qualität der Internationalisierung strukturell verbessert wird.
Der Nachweis einer Ko-Finanzierung durch Projekt- bzw. Fachbereichsmittel o.ä. (i.d.R. in Höhe von 50%) sind erforderlich. Die konkreten Vorhaben können mittels des „Antrags auf Internationalisierungsmittel der Hochschule Kaiserslautern“ dem Senatsausschuss für Internationalisierung dreimal jährlich vorgelegt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.000 Euro.
Ansprechpersonen
Budget für Forschung und Innovation
- +49 631 3724-2159susanne.schohl(at)hs-kl(dot)de
- Campus Kaiserslautern
- Raum F1.013
Erstausstattungsmittel
- +49 631 3724-2376kathrin.kilian(at)hs-kl(dot)de
- Campus Kaiserslautern
- Raum F3.010
Internationalisierungsmittel
- +49 631 3724-2725daniela.fleuren(at)hs-kl(dot)de
- Campus Kaiserslautern
- Raum A226