Vergabebekanntmachung gemäß § 30 Abs. 1 UVgO
Informationen über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.
Die Hochschule Kaiserslautern, Schoenstraße 11, 67659 Kaiserslautern hat folgende Aufträge vergeben:
Auftragnehmer | Verfahrensart | Art und Umfang der Leistung | Zeitraum der Leistungserbringung |
*)
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
VV = Verhandlungsvergabe / Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb