Rückmeldung
Die Rückmeldung ist jedes Semester notwendig, wenn Sie weiterhin als Studentin oder Student eingeschrieben bleiben und Ihr Studium bei uns fortsetzen möchten. Für die Rückmeldung ist innerhalb des Rückmeldezeitraums der Rückmeldebetrag zu zahlen. Dieser setzt sich aus dem Sozialbeitrag und ggf. der Studiengebühr zusammen. Informationen zu den Rückmeldezeiträumen finden Sie bei den Semesterterminen.
Achtung: Bei verspätetem Zahlungseingang fällt eine Säumnisgebühr in Höhe von € 25,00 an, die Sie dann zusätzlich zum Semesterbeitrag zahlen müssen.
Ihr Rückmeldebetrag
Ihren Rückmeldebetrag erfahren Sie im Bewerber- und Studierendenportal unter Studiumsverwaltung. Beträge, die zuviel gezahlt wurden, werden Ihnen für das nächste Semester gutgeschrieben. Sollten Sie eine Rückerstattung wünschen, stellen Sie bitte im Portal einen Antrag auf Rückerstattung.
Sozialbeiträge
Die Sozialbeiträge setzen sich aus Studierendenwerksbeitrag, AStA-Beitrag und ggf. dem Semesterticket zusammen.
Rückmeldung zum Sommersemester 2025
Die Rückmeldung der Studierenden zum Sommersemester 2025 ist vom 02.01.2025 bis 13.02.2025 möglich.
Bankverbindung
Empfänger
Landeshochschulkasse Mainz
IBAN
DE53 5451 0067 0290 7376 75
BIC
PBNKDEFF
Verwendungszweck
20251 und Ihre Matrikelnummer
Sozialbeiträge Sommersemester 2025
Standort | Studierendenwerksbeitrag | ASta-Beitrag | Semesterticket | Endbetrag |
---|---|---|---|---|
Kaiserslautern | 125,00€ | 16,50€ | 176,40€ | 317,90€ |
Pirmasens | 125,00€ | 14,00€ | 176,40€ | 315,40€ |
Zweibrücken | 125,00€ | 14,00€ | - | 139,00€ |
Zusatzinformation berufsbegleitende Studiengänge
Studierende in den berufsbegleitenden Studiengängen zahlen kein Semesterticket und somit 139,00€ (ZW und PS) bzw. 141,50€ (KL).