Rückmeldung

Die Rückmeldung ist jedes Semester notwendig, wenn Sie weiterhin als Studentin oder Student eingeschrieben bleiben und Ihr Studium bei uns fortsetzen möchten. Für die Rückmeldung ist innerhalb des Rückmeldezeitraums der Rückmeldebetrag zu zahlen. Dieser setzt sich aus dem Sozialbeitrag und ggf. der Studiengebühr zusammen. Informationen zu den Rückmeldezeiträumen finden Sie bei den Semesterterminen.

Achtung: Bei verspätetem Zahlungseingang fällt eine Säumnisgebühr in Höhe von € 25,00 an, die Sie dann zusätzlich zum Semesterbeitrag zahlen müssen.

Ihr Rückmeldebetrag

Ihren Rückmeldebetrag erfahren Sie im Bewerber- und Studierendenportal unter Studiumsverwaltung. Beträge, die zuviel gezahlt wurden, werden Ihnen für das nächste Semester gutgeschrieben. Sollten Sie eine Rückerstattung wünschen, stellen Sie bitte im Portal einen Antrag auf Rückerstattung.

Sozialbeiträge

Die Sozialbeiträge setzen sich aus Studierendenwerksbeitrag, AStA-Beitrag und ggf. dem Semesterticket zusammen.

Rückmeldung zum Sommersemester 2025

Die Rückmeldung der Studierenden zum Sommersemester 2025 ist vom 02.01.2025 bis 13.02.2025 möglich.

Bankverbindung

Empfänger
Landeshochschulkasse Mainz

IBAN
DE53 5451 0067 0290 7376 75

BIC
PBNKDEFF

Verwendungszweck
20251 und Ihre Matrikelnummer

Sozialbeiträge Sommersemester 2025

Standort

Studierendenwerksbeitrag

ASta-Beitrag

Semesterticket

Endbetrag

Kaiserslautern

125,00€

16,50€

176,40€

317,90€

Pirmasens

125,00€

14,00€

176,40€

315,40€

Zweibrücken

125,00€

14,00€

-

139,00€

Zusatzinformation berufsbegleitende Studiengänge

Studierende in den berufsbegleitenden Studiengängen zahlen kein Semesterticket und somit 139,00€ (ZW und PS) bzw. 141,50€ (KL).