Rechte und Pflichten
Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschutzfrist um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wurde.
Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Die Zeit, in der Sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen, wird so gewertet, als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet. Dies gilt sowohl für die Mutterschutzfristen als auch für die Zeit, während der Sie wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen. Haben Sie noch Resturlaub aus der Zeit vor dem Beschäftigungsverbot können Sie ihn übertragen und mitnehmen und im Anschluss an das Beschäftigungsverbot nehmen. Falls Sie im Anschluss an die Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen ist es auch möglich den Resturlaub im Anschluss an die Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Als schwangere Mitarbeiterin obliegen Sie besonderen Kündigungsschutzfristen. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig. Der Kündigungsschutz gilt ebenso bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit uneingeschränkt auch bereits in der Probezeit. Der gleiche Kündigungsschutz gilt außerdem bis zum Ablauf von vier Monaten bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Sollten Sie für die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen keine rechtzeitigen Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommen muss die Hochschule Sie für die Untersuchungen freistellen. Sie werden nicht nur für die Dauer der Untersuchung selbst freigestellt, sondern auch für die Zeit die sie beispielsweise für Anfahrt benötigen.
Außerdem haben Sie bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes das Recht für das Stillen freigestellt zu werden – für mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine ganze Stunde pro Tag.