Schwangerschaft

Ob als lang ersehntes oder eher plötzlich eintretendes Ereignis, eine Schwangerschaft bedeutet immer auch eine neue Lebenssituation. Hierbei gibt es einige Aspekte, die nun in Beruf und/ oder Studium zu beachten sind.

Als schwangere und stillende Mutter obliegen Sie einem besonderen Schutz, der durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG)geregelt  ist.

Ziel des Mutterschutzgesetzes ist zum einen der Schutz der werdenden und stillenden Mutter und ihres Kindes und zum anderen die selbstbestimmte Fortführung der Erwerbstätigkeit bzw. des Studiums, soweit dies verantwortbar ist.

Nach §15 Abs. 1 MuSchG sollen schwangere Studentinnen/ Mitarbeiterinnen und stillende Mütter der Hochschule die Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen  Entbindungstermin bzw. die Geburt melden. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht jedoch nicht. Die Hochschule Kaiserslautern weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rechte des MuSchG nur umgesetzt werden können, wenn Sie die Hochschule von der Schwangerschaft oder der Geburt in Kenntnis setzen.

Teilen Sie bitte der Hochschule baldmöglichst Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin über die entsprechenden Formblätter (siehe Verlinkung rechte Spalte) mit. Zweck der Mitteilung ist, die Mutterschutzfristen festzulegen. Gleichzeitig geht es um die Überprüfung und Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterin bzw. Studentin und/oder des ungeborenen Kindes. Damit sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch die Ausübung bestimmter Tätigkeiten oder durch das Umfeld des Arbeits- bzw. Studienplatzes auftreten können, verhindert werden.

Falls Sie als Schwangere oder stillende Mutter bereits vor der Meldung eine unverbindliche und vertrauliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns.

Falls Sie als Schwangere oder stillende Mutter vor der Meldung eine unverbindliche und vertrauliche Beratung wünschen, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Kontakt Campus Kammgarn & Pirmasens

HSKL

Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende

Kontakt Campus Zweibrücken & Pirmasens

HSKL

Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende, Gleichstellungsbeauftragte

Hochschulinterne Infrastruktur für schwangere und stillende Mütter und Eltern

Familie und Beruf in Einklang zu bringen, ist nicht immer ganz einfach. Um bestmöglich auf die Bedürfnisse unserer schwangeren, stillenden Mütter und Eltern einzugehen bietet die Hochschule Kaiserslautern an allen drei Standorten eine entsprechende Infrastruktur.