Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung

Der Beginn eines Studiums steht für einen neuen Lebensabschnitt. Man verlässt die Schule und die Klassenkamerad*innen und springt in eine völlig neue Situation, mit völlig neuen und oftmals auch unbekannten Herausforderungen hinein, die neben Vorfreude manchmal auch Ängste mit sich bringt.

Wenn man nun zusätzlich zu den Menschen gehört, die von einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung betroffen sind, können die Barrieren weit über die alltäglichen Sorgen hinaus gehen. Dies sollte aber auf keinen Fall davon abhalten, seine Träume zu verwirklichen und ein Studium zu beginnen.

Unser Ziel ist daher insbesondere die Umsetzung des Artikels 24 (Absatz 5) der UN-Behindertenrechtskonvention, welcher fordert, „dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“

Inklusionsvereinbarung der Hochschule

Die Inklusionsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Arbeitgeberin, der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat und der Stabsstelle Diversitätsmanagement mit dem Ziel die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben/ im Studium zu fördern und entsprechende Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Chancengleichheit zu etablieren.

Wir wollen daher mittels umfangreichen und individuell auf die Person zugeschnittenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung möglichst gleichberechtigte Studienbedingungen, sowie gleichberechtigte Teilhabe am Student*innenleben und somit eine weitestgehend selbstständige und erfolgreiche Bewältigung des Studiums ermöglichen.

Für 11 % der Studierenden erschwert sich das Studium infolge körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen – so das Ergebnis der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (DSW), allerdings ist nur bei 4 % der betroffenen Studierenden die Beeinträchtigung sofort wahrnehmbar. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie mit ihrer Beeinträchtigung dazu gehören, finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks weitere Informationen dazu.

Bitte nehmen Sie bereits bei Studieninteresse Kontakt zu uns auf, damit wir mit Ihnen bereits frühzeitig über die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten sprechen und Ihnen eine barrierefreie Teilhabe an Seminaren und weiteren Veranstaltungen ermöglichen können.

Sprechzeiten

Wir beraten Sie gerne wieder in Präsenz. Bitte sprechen Sie dazu Termine mit uns  ab.
Ebenso ist eine Beratung  per Mail, Telefon oder Zoom möglich. Darüber hinaus bieten wir jeden Montag von 12.00-14.00 Uhr über BigBlueButtoneine offene Sprechstunde an.

Ansprechspersonen

HSKL

Behindertenbeauftragte für Studierende

HSKL

Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende, Gleichstellungsbeauftragte Vertretung

HSKL

Schwerbehindertenvertretung Mitarbeiter, Werkstatt

Hierfür finden Sie auf den nachfolgenden Seiten viele Informationen wie Ansprechpersonen und hilfreiche weitere Adressen: