Studieren in der Pandemie – Alles im Überblick

  • Befolgen Sie die AHA-FormelAbstand – Hygiene – Alltagsmaske
  • Personen mit Fieber sowie Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z. B. abgeklärte Erkältung) dürfen sich generell nicht auf den Geländen der Hochschule aufhalten
  • Spezifische Anweisungen der Hochschule (z.B. Maximalanzahl Personen pro Raum) sind jederzeit zu einzuhalten
  • Sollten Sie aus einem der Corona-Risikogebiete einreisen, gilt für Sie die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Zurzeit (Stand 19.05.2021) ist dies in der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt.

Hier geht es zu der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die Erfassung der Anwesenheit und persönlicher Kontakte mit einer Dauer von mehr als 15 Minuten (z.B. bei Projektarbeit, Team-Meetings etc.) ist verpflichtend.

In den Veranstaltungsräumen erfassen Sie als Studierende Ihre Anwesenheit und Kontakte über QR-Codes, die an den jeweiligen Sitzplätzen angebracht sind.

Anleitung QR-Codes zur Anwesenheitserfassung

Sollten Sie Probleme mit dem QR-Code haben, können Sie Ihre Anwesenheit auch schriftlich erfassen:

Anwesenheitserfassung mittels Formular

Bitte dokumentieren Sie Ihre Anwesenheit und Kontakte täglich. Im Rahmen der Nachverfolgbarkeit sind wir dazu verpflichtet, diese Informationen jederzeit bereitstellen zu können.

Für den zusätzlichen, leider unumgänglichen Mehraufwand bitten wir um Verständnis und danken schon jetzt sehr herzlich für Ihre Mitarbeit.

 

Privacy: Sowohl die Daten Ihrer Kontakte als auch die Anwesenheitserfassung werden nur im Fall einer angewiesenen Nachverfolgung genutzt. Eine Einsicht in die Daten ist nur möglich, wenn der Personalrat und die Hochschulleitung gemeinsam die Daten abrufen, da die Zugangsdaten geteilt vorliegen. Nach einem Monat erfolgt eine automatische Löschung.

DRUCKER

Wir freuen uns, dass wir Lösungen gefunden haben, wie wir Ihnen trotz der Einschränkungen durch die aktuelle Situation die Nutzung der Drucker ermöglichen können.

Generell gilt für diese Lösung, dass sie davon abhängig ist, dass die geltenden Regelungen zum Hygieneschutz von jeder einzelnen Person eingehalten werden. Dies bedeutet, dass wir gezwungen sind, den Zugang zu den Druckern wieder zu unterbinden, wenn bei der Nutzung der Drucker diese Regeln nicht eingehalten werden.

Daher bitten wir Sie, sich und andere durch diszipliniertes Verhalten zu schützen. Dies betrifft u.a. 

  • das durchgängige Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
  • die Hygienevorgaben, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m
  • das Verbot, sich mit mehreren Personen gleichzeitig in dem Raum mit dem Drucker aufzuhalten

Bei der Nutzung der Drucker gilt folgende Vorgehensweise:

  1. Druckaufträge können online (Einwahl ins HS-Netzwerk) mit jedem Gerät (Handy, Laptop usw.) an die Drucker verschickt werden: https://www.hs-kl.de/fileadmin/hochschule/servicestellen/rechenzentrum/anleitungen/drucken/Online_Drucken_Papercut.pdf
  2. Der entsprechende Druckauftrag wird durch Authentifizierung (Studierenden-Chipkarte) zum Ausdruck gebracht. An den Drucker befinden sich jeweils ein Karten-Lesegerät. Nach der Authentifizierung mit der Studierenden-Chipkarte sieht man seine Druckaufträge auf dem Drucker-Display und kann diese durch Bestätigen am Drucker-Display zum Ausdruck bringen.
  3. Vor den Geräten bzw. vor den Türen gibt es eine Möglichkeit zur Handdesinfektion. Vor der Benutzung der Drucker müssen die Hände desinfiziert werden. Nach dem Ausdrucken bitten wir Sie, noch einmal ihre Hände zu desinfizieren.

Die Drucker befinden sich an unseren drei Studienorten an folgenden Stellen:

  • KL: Drucker steht im Flur im Bereich RZ-Service-Büro E 0.020.1
  • PS: Drucker steht vor dem RZ-Servicebüro B016
  • ZW: Drucker steht an der Tür in O234

BESUCH VON LEHRVERANSTALTUNGEN VOR ORT

In den Veranstaltungsräumen dürfen Tische und Stühle nicht verschoben werden.

Außerdem besteht die Verpflichtung alle 20 Minuten für mindestens 3 Minuten zu lüften (Stoßlüften). Dabei hat der Gesundheitsschutz Vorrang vor dem persönlichen Wohlbefinden. Daher bitten wir Sie, sich entsprechend zu kleiden, damit Sie nicht frieren.

Beim Betreten sowie beim Verlassen des Veranstlatungsraums sind Sie verpflichtet, Ihren Tisch und Ihren Stuhl mittels Wischdesinfektion zu reinigen. Desinfektionsmittel stehen dazu in den Veranstaltungsräumen zur Verfügung.

Sie können, sobald Sie Ihren Platz eingenommen und Ihre Anwesenheit mittels QR-Code erfasst haben, Ihre Alltagsmaske bis zum Verlassen Ihres Platzes abnehmen, wenn Sie dies möchten. Wir empfehlen nach Möglichkeit, die Maske während Ihres gesamten Aufenthalts in den Gebäuden der Hochschule zu tragen.

 

MENSA

Die Mensen an unseren Studienorten sind eingeschränkt wie folgt geöffnet:

KAISERSLAUTERN     vorerst bis 16. Oktober |  10:00 – 14:30 Uhr (Essensausgabe ab 11:00 Uhr)

PIRMASENS                vorerst geschlossen

ZWEIBRÜCKEN          vorerst bis 16. Oktober | 08:30 – 14:30 Uhr (Essensausgabe ab 11:00 Uhr)

Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung derzeit nur mit der Hochschul-Chipkarte möglich ist. Diese können Sie an den Aufladestationen in den Mensen mit Bargeld aufladen. Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite des Studierendenwerks Kaiserslautern

RECHNER-POOLS

Die Rechner-Pools sind eingeschränkt und nur im Rahmen angemeldeter Lerhveranstaltungen zugänglich. Bringen Sie zur Nutzung unbedingt eine eigene Computer-Maus mit und nutzen Sie für die Tastaturen die dafür vorgesehenen Einmal-Schutzfolien.

Nach Möglichkeit werden Remote-Zugriffe zur Nutzung von Hochschulprogrammen/Software eingerichtet. Darüber informieren Sie jeweils die Lehrenden.

 

AUFENTHALT

Für Ihren Aufenthalt an der Hochschule außerhalb von regulär genehmigten Lehrveranstaltungen stehen nur in begrenztem Rahmen die Leseplätze in den Bibliotheken und weitere Lern-Räume zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch hier für eine Nutzung oft anmelden müssen.

Hier gelten jeweils individuelle Bestimmungen – insbesondere zur Maximalanzahl von Personen pro Raum (Kennzeichnung an den Eingängen) – die jederzeit einzuhalten sind: Bitte informieren Sie sich vor Ort und nach Bedarf.

 

GETRÄNKEAUTOMATEN

In zahlreichen Gebäuden der Hochschule haben Sie wie gewohnt die Möglichkeit, jederzeit warme und kalte Getränke an Automaten zu ziehen.

 

Hygiene-Vorschriften als PDF

RÄUME UND FLÄCHEN ALLGEMEIN

  • Regelmäßiges und mehrfaches Stoßlüften, möglichst mit Durchzug. Bei freier Lüftung über Fenster sollte das Lüftungsintervall bei Stoßlüftung von den nach allgemeinen Arbeitsschutzrichtlinien empfohlenen 60 Minuten auf 20 Minuten verkürzt werden. Je nach Außentemperatur sollte die Lüftungsdauer 3 Minuten (im Winter) bis 10 Minuten (im Sommer) betragen. Thermische Unbehaglichkeit ist zugunsten des dadurch verbesserten Gesundheitsschutzes in Kauf zu nehmen
  • Reinigung der Türklinken und Handläufe erfolgt täglich durch die Reinigungsfirma
  • Türklinken, wenn möglich, mit Ellbogen oder verdeckten Händen öffnen
  • Bei Aufenthalt in Räumen ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten
  • Räume sind nur nach Aufforderung zu betreten, um die Anzahl der im Raum befindlichen Personen steuern zu können
  • Sind transparente Abtrennungen auf Theken o.ä. angebracht, sind diese zu respektieren.
  • persönliche Anwesenheitszeiten sind schriftlich raumbezogen dokumentiert und in dem betreffenden Raum an einer zentralen Stelle hinterlegt (keine fortlaufende Liste, sondern einzelne Zettel; keine gemeinsame Nutzung von Stiften)
  • Die insbesondere in den Sommermonaten in vielen Büros und Hallen eingesetzten Ventilatoren und Klimageräte zur allgemeinen Kühlung der Räumlichkeit dürfen aktuell nicht genutzt werden, da unter Umständen vorhandene Aerosole im Raum verteilt werden. Dies geht zurück auf eine Empfehlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Die Kühlung in Technikräumen o.ä. ist hiervon nicht betroffen, muss aber unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes geprüft werden.

RECHNER-POOLS

  • Die Nutzung der Rechner-Pools ist eingeschränkt und nur im Rahmen angemeldeter Lehrveranstaltungen möglich
  • Verpflichtende Voraussetzung: Bringen Sie Ihre eigene Computer-Maus (USB oder Bluetooth) mit
  • Die Tastaturen werden jeweils vor Nutzung mit einer Einmal-Schutzfolie versehen, diese ist nach jeder Nutzung zu entsorgen.

VERKEHRSWEGE

  • Mindestabstand 1,5 Meter gilt auch auf Verkehrswegen
  • In den Gebäuden gilt Maskenpflicht.
  • Aufzüge nur einzeln benutzen. Bitte nach Möglichkeit auf die Nutzung verzichten, um die Aufzüge für Personen freizuhalten, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind
  • Einzelne Verkehrswege sind nur entsprechend der angebrachten Hinweise zu benutzen (Bodenmarkierungen, Abtrennungen, „Einbahnregelung“, ...)

TOILETTEN

  • Bereitgestellte Seife, Einmalhandtücher und Handdesinfektionsmittel nutzen
  • Hinweisschilder an den Waschbecken zur richtigen Handhygiene beachten
  • Toilettenanlagen nur zur alleinigen Nutzung freigeben, um Mindestabstand auch auf den Laufwegen zu gewährleisten

PAUSENRÄUME

  • Die Mensen dienen als Aufenthaltsraum
  • Beschränken Sie Ihren Aufenthalt an der Hochschule auf ein Minimum
  • Ein Aufenthalt auf den Fluren etc. ist nicht gestattet

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die CORONA-NEWS DER HOCHSCHULE KAISERSLAUTERN  sowie in unserem INTRANET und indem Sie täglich die Mails in Ihrem digitalen HOCHSCHUL-POSTFACH checken.

Aktuell

Bundes-Hilfen für Studierende

Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

ZUM ONLINE-ANTRAG

Aktuelle Corona-Informationen der Fachbereiche

AING | Angewandte Ingenieurwissenschaften

ALP | Angewandte Logistik und Polymerwissenschaften

BG | Bauen und Gestalten

BW | Betriebswirtschaft

IMST | Informatik und Mikrosystemtechnik

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist beim Aufenthalt an der Hochschule unbedingt zu beachten und einzuhalten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere und bewegen sich entsprechend umsichtig, wenn Sie in den Gebäuden und auf den Geländen der Hochschule unterwegs sind.

Bitte meiden Sie nach Möglichkeit die Nutzung der Aufzüge, um diese für Personen freizuhalten, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.

In den einzelnen Gebäuden bestehen z.T. neu geregelte Ein- und Ausgangsbestimmungen, um den notwendigen Mindestabstand zu erleichtern. Diese Regelungen sind ebenfalls jederzeit einzuhalten.

Bitte achten Sie auf eine konsequente Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges Desinfizieren und/oder Waschen der Hände, sowie auf die Nies-Etikette: Bedecken Sie bei Husten und Niesen Ihr Gesicht mit der Armbeuge.

Desinfektionsstationen finden sich offen zugänglich auf allen Toiletten sowie an den Eingängen bzw. zentralen gekennzeichneten Standorten in den Hochschul-Gebäuden bereit.

In geschlossenen Räumen und in allen Fällen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann oder die Möglichkeit besteht, dass der Mindestabstand unterschritten wird, ist eine Mund-Nasen-Abdeckung (die sogenannte Alltagsmaske) verpflichtend zu tragen. Ausnahmen davon besteht nur für den Fall, dass Sie sich alleine in einem geschlossenen Raum (z.B. in einem Büro oder Labor) aufhalten .

Die Alltagsmaske ist korrekt anzuwenden: Vollständige Bedeckung von Mund und Nase ist Pflicht!

Wir empfehlen das Tragen der Alltagsmaske während Ihres gesamten Aufenthalts auf unseren Campus-Geländen.

HSKL

Hilfestellungen zum Studieren unter Corona-Bedingungen

  • Virtuelle Angebote aus der Hochschule | Übersicht
  • TE(A)CH-SUPPORT Referat Neue Lehr- und Lernformen
  • Informationen und Online-Workshops unserer Bibliothek
  • WIR-tuell: Wie man im digitalen Studium zusammenwächst
  • Lern-Tools für virtuelles (Gruppen)Arbeiten 
  • Digitale Tools zur Selbstorganisation im Studium
  • Join auf den AStA Server in Discord
  • Bitte täglich die HSKL-Mails abrufen

Bleiben Sie gesund!

Unsere Priorität in diesem Wintersemester ist es, den allgemeinen Gesundheitsschutz und Ihren Anspruch an optimale fachliche und individuelle Betreuung miteinander zu vereinen. Hierfür haben wir Regelungen erarbeitet, die in Lehre und Betreuung individuell Gestalt annehmen werden.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches hybrides Sommersemester 2021, viele neue Eindrücke, spannende Veranstaltungen vor Ort und virtuell sowie einen guten Austausch mit uns und untereinander!