Fachausschuss für Studium und Lehre (FSL)

Wieso? Weshalb? Warum?

Hier sollen die Bedürfnisse und Anregungen der Studierenden umgesetzt werden, sowie auf das Einhalten von entsprechenden Richtlinien geachtet werden. Auch Organisatorisches wird in den einzelnen Ausschüssen gemäß ihrer Bestimmung geplant und umgesetzt.

In jedem Ausschuss sind Studierende, Professoren und Assistenten vertreten. Studierende sind eingeladen, mitzumachen und aktiv mitzugestalten. Eigene Probleme können eingebracht und Anregungen oder Probleme anderer einbezogen werden.

Als erstes zum Wieso. Fachausschüsse für Studium und Lehre haben laut Hochschulgesetz die Aufgabe, die Fachbereichsorgane zu beraten. Um allen Belangen der Studierenden optimal gerecht zu werden, wurden insgesamt zwei Ausschüsse gebildet: einer für den Bereich Informatik und einer für den Bereich Mikrosystem- und Nanotechnologie.

Zusammengesetzt sind sie aus Professoren, Studierenden und Assistenten bzw. wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Die Aufgaben

Sie bereiten Beschlüsse vor und bringen Ideen ein, über die der Fachbereichsrat entscheiden soll. Für die Studierenden ist es daher eine wichtige Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Studiengänge mitzuarbeiten, Verbesserungen vorzunehmen und sich selbst einzubringen.

Wie bereits erwähnt, ist die Aufgabe des Ausschusses die Beratung der Fachbereichsorgane. Beraten werden soll:

  • in Angelegenheiten der Studienstruktur (§16) und Studienreform (§17)
  • bei der Vorbereitung von Studienplänen und Prüfungsordnungen (§20 und 26)
  • bei der Sicherstellung des Lehrangebots und Organisation des Lehrbetriebs (§21)
  • in Fragen der Qualitätssicherung
  • bei der fachlichen Studienberatung (§24 Satz 1)

Die Zusammensetzung

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus einer Gruppe von Professoren, Studierenden und mindestens zwei Assistenten oder wissenschaftlichen Mitarbeitern. 

Die Aufteilung ist dabei paritätisch, sprich sie muss zu gleichen Teilen sein. Dies gilt für die Anzahl der Professoren und Studierenden. Das bedeutet allerdings auch, wenn es nicht genügend Freiwillige seitens der Studierenden gibt, kann der Ausschuss nicht tagen.

Die Amtszeit ist dabei unterschiedlich. Laut Hochschulgesetz beträgt sie für Professoren und Assistenten/wissenschaftliche Mitarbeiter drei Jahre, für Studierende ein Jahr.