Gremien und Ausschüsse des Fachbereichs

Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung. Um die Aufgaben des Fachbereichs kompetent auszuführen, kann der Fachbereichsrat Unterausschüsse bilden, z.B. Prüfungsausschuss und Fachausschuss für Studium und Lehre. Der Fachbereichsrat sowie die Unterausschüsse setzen sich wie alle anderen Organe aus Professoren, Studierenden und sonstigen Mitarbeitern zusammen. Der Fachbereichsrat benennt zudem eine Frauenbeauftragte, die dieses Amt für jeweils drei Jahre wahrnimmt. 

Die aktuellen Mitglieder dieses Rates und aller weiteren Ausschüsse des Fachbereichs können der Infobox rechts entnommen werden.

Fachausschüsse für Studium und Lehre- FSL
Die Ausschüsse Studium und Lehre sind Unterausschüsse des Fachbereichsrats und laut Hochschulgesetz für die Beratung der Fachbereichsorgange in folgenden Bereichen zuständig:
- in Angelegenheiten der Studienstruktur und Studienreform,
- bei der Vorbereitung von Studienplänen und Prüfungsordnungen,
- bei der Sicherstellung des Lehrangebots und der Organisation des Lehrbetriebs,
- bei der Erstellung der Lehrberichte,
- bei der fachlichen Studienberatung.

Fachkommissionen
Die Fachkommissionen sind Organe der berufsbegleitenden Fernstudiengänge, ihre Aufgaben entsprechen denen der FSL.

Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse sind Unterausschüsse des Fachbereichsrats und für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Sie achten darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Die Prüfungsausschüsse entscheiden weiter über:
- die Zulassung von Prüfenden, Beisitzenden sowie Betreuern der Abschlussarbeit,
- die Anerkennung von Leistungsnachweisen (nach den formalen Kriterien),
- Härtefallanträge.