Diskriminierungsformen und Begriffsbestimmungen

nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals: das Geschlecht, die ethnische Herkunft, das Alters, eine Behinderung, die sexuellen Identität und die Religion oder Weltanschauung.

Jede Form einer weniger günstigen Behandlung ist eine Benachteiligung. Dabei kommt es nicht auf das Motiv an, ob die Benachteiligung unbeabsichtigt oder in böswilliger Absicht geschieht. Entscheidend ist dabei einzig das Ergebnis - der nachteilige Effekt, der bei den Betroffenen durch die Un­gleichbehandlung entsteht. 

Folgende Formen werden dabei unterschieden:

  • Bei der unmittelbaren Diskriminierung erfährt eine Person wegen eines geschützten Merkmals eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
  • Bei der mittelbaren Diskriminierung benachteiligen scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines geschützten Merkmals gegenüber anderen Personen. Ausnahme: Die betreffenden Regelungen sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind angemessen und erforderlich
  • Die Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem oben genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
  • Die sexualisierte Belästigung  ist eine Benachteiligung, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
  • Bei der Anweisung zur Benachteiligung wird eine Person zu einem Verhalten bestimmt, das andere Personen wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt oder benachteiligen kann.