Jedes Jahr gibt der Bund viel Geld für Familien aus, das sich auf die unterschiedlichsten Leistungen aufteilt. Wir möchten hier einen ersten Überblick geben, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es für Familien und in der Schwangerschaft gibt.
Unser Tipp: Befassen Sie sich bereits vor der Geburt mit den Anträgen und bereiten diese so weit wie möglich vor.
Mutterschaftsgeld
Ihnen steht Mutterschaftsgeld zu, wenn sie arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind.
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind können Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Weitere Infos zu Mutterschaftsleistungen finden Sie beim Familienportal.
Falls Sie privat oder noch familienversichert sind, müssen Ihren Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
Mutterschaftsgeldstelle Bundesamt für soziale Sicherung
Hier können Sie sich die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes ausrechnen lassen: Mutterschaftsgeld Rechner
Kindergeld
Kindergeld ist eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Kindergeld kann sofort nach der Geburt bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit oder der Familienkasse des öffentlichen Dienstes beantragt werden.
Weitere Informationen, sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Elterngeld
Elterngeld unterstützt die wirtschaftliche Existenz von Familien und ermöglicht Eltern sich Zeit für ihr Kind zu nehmen.
Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Wohngeld
Bei einem geringen Einkommen haben viele Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag, das Bildungspaket und/oder Wohngeld – dies gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Kinderzuschlagberechtigt sind Familien, bei denen die Eltern mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Der Zuschlag kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit den Antrag online zu stellen finden Sie hier.
Das Wohngeld als Zuschuss zur Miete können Familien mit geringem Einkommen bei der Wohngeldstelle der Gemeinde beantragen.
Zusätzlich stehen den Empfängern auch die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen, die beispielsweise für den Schulbedarf des Kindes, bei Schul- und Kitaausflügen, für den Schulbus, Nachhilfe oder Sportverein gezahlt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende können für Kinder unter 18 Jahren einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn die unterhaltspflichtige Person gar nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahlt, oder auch wenn die Vaterschaft nicht geklärt ist. Die Höhe richtet sich dabei immer nach dem Alter des Kindes.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss des Familienportals des Bundesministeriums