Nothilfefonds
Studierende, die sich in einer unverschuldeten, finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit beim Studierendenwerk und/ oder der Hochschule Kaiserslautern schnell und unbürokratisch eine Überbrückungshilfe zu beantragen.
Studierendenwerk: Finanzielle Soforthilfe
Studierende der Kaiserslauterer Hochschulen, die ohne eigenes Verschulden in eine plötzliche Notlage geraten sind, können eine finanzielle Soforthilfe aus dem Sozialfonds des Studierendenwerks beantragen.
Es muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine kurzfristige und keine dauerhafte finanzielle Notlage handelt mit Aussicht auf Besserung.
Nothilfefonds der Hochschule Kaiserslautern
Die Hochschule Kaiserslautern hält für Ihre Studierenden, die ohne eigenes Verschulden in eine plötzliche Notsituation geraten sind, einen Nothilfefonds bereit. Sie können nach Darlegung Iher Notlage eine einmalige Zahlung zur Überbrückung beantragen (bspw. Anschaffungen fürs Studium oder Kind, Mobiliar ect.).
Über den Antrag entscheidet die Hochschulleitung auf Vorschlag der Stabsstelle Diversitätsmanagement, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag stellen möchten oder Fragen hierzu haben.
Ansprechpartner*innen
Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende, Gleichstellungsbeauftragte
- +49 631 3724-5529isabell.lobert(at)hs-kl(dot)de
- Campus Zweibrücken
- Room C104
Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende
- +49 631 3724-4477laura.wiemer(at)hs-kl(dot)de
- Campus Kaiserslautern
- Room F0032