Nothilfefonds

Studierende, die sich in einer unverschuldeten, finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit beim Studierendenwerk und/ oder der Hochschule Kaiserslautern schnell und unbürokratisch eine Überbrückungshilfe zu beantragen.

Studierendenwerk: Finanzielle Soforthilfe

Studierende der Kaiserslauterer Hochschulen, die ohne eigenes Verschulden in eine plötzliche Notlage geraten sind, können eine finanzielle Soforthilfe aus dem Sozialfonds des Studierendenwerks beantragen.
Es muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine kurzfristige und keine dauerhafte finanzielle Notlage handelt mit Aussicht auf Besserung.

Nothilfefonds der Hochschule Kaiserslautern

Die Hochschule Kaiserslautern hält für Ihre Studierenden, die ohne eigenes Verschulden in eine plötzliche Notsituation geraten sind, einen Nothilfefonds bereit. Sie können nach Darlegung Iher Notlage eine einmalige Zahlung zur Überbrückung beantragen (bspw. Anschaffungen fürs Studium oder Kind, Mobiliar ect.).
Über den Antrag entscheidet die Hochschulleitung auf Vorschlag der Stabsstelle Diversitätsmanagement, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag stellen möchten oder Fragen hierzu haben.

Ansprechpartner*innen

HSKL

Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende, Gleichstellungsbeauftragte

HSKL

Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende, Gleichstellungsbeauftragte Vertretung