Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung

Informationen und Beratungsangebote

 

Informieren Sie sich hier über den rechtlichen Diskriminierungsschutz, die Lebensbereiche, in denen er gilt, und darüber, wen er schützt.

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung

Die Hochschule Kaiserslautern hat sich dem Ziel verpflichtet, ein sicherer, diskriminierungs- und gewaltfreier Lern-, Lehr- und Arbeitsort zu sein.
DieRichtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung an der Hochschule Kaiserslautern bietet Betroffenen Unterstützung und zeigt klare Verfahrensabläufe auf.

Anonyme Kontaktaufnahme

Die Hochschule Kaiserslautern bietet zudem allen Mitgliedern der Hochschule, d.h. Studierenden und Mitarbeitenden,  Möglichkeiten der anlassbezogenen Kontaktaufnahme über das Portal Mein Anliegen. Dazu stehen drei Formulare mit unterschiedlichen Optionen zur Verfügung für

  • Ideen
  • Beschwerden
  • und persönlichen Anliegen (Kummerkasten)

Ziel ist es eine unkomplizierte und konstruktive Kommunikation zu ermöglichen. Die drei Bereiche können Sie nur nutzen, wenn Sie sich über Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse als Mitglied der Hochschule verifizieren. Die Anonymität im Kummerkasten bleibt durch eine Verschlüsselung, trotz Verifizierung, gewahrt.

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung der Hochschule Kaiserslautern

Die Richtlinie wurde vom Senat der Hochschule Kaiserslautern am 22. November 2023 beschlossen und ist nach Veröffentlichung im Hochschulanzeiger Nr. 10/2023 vom 22. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Leben, Studieren und Arbeiten im fairen Miteinander an der Hochschule Kaiserslautern

Die Hochschule Kaiserslautern steht ihrem Leitbild entsprechend für soziale Vielfalt und sieht sich als einen Ort des Vertrauens, an dem alle Menschen gleichberechtigt behandelt werden und miteinander umgehen, unabhängig von Aussehen, Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Familienstatus, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung. Soziale Vielfalt erhält Wertschätzung und Förderung.

Ein gleichberechtigtes und somit chancengerechtes Miteinander der Angehörigen der Hochschule entsteht durch ein gegenseitiges Erleben von Fairness, Respekt und Toleranz.

Aus diesem Selbstverständnis heraus sieht sich die Hochschule Kaiserslautern verantwortlich dafür, in Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung das rechtzeitige Erkennen und Ansprechen sowie die Beratung und Unterstützung von Betroffenen aktiv zufördern. Dafür ist es erforderlich, durch klare Verfahrensabläufe die dafür notwendigen Wege aufzuzeigen und Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, welche in der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung der Hochschule Kaiserslautern festgehalten sind.

Anlaufstellen an der Hochschule

Fühlen Sie sich von Diskriminierung oder sexueller Belästigung betroffen? Dann wenden Sie sich an eine unserer internen Anlaufstellen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule Kaiserslautern. Hier können Sie sich auf vertraulicher Basis beraten sowie über Ihre Rechte informieren lassen (informelles Verfahren). Die Kontaktaufnahme kann in jeder Form erfolgen, auch anonym.

Beschwerdestelle der Hochschule

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht vor, dass Unternehmen und Verwaltungen eine Stelle einrichten, bei der Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich über Benachteiligungen nach AGG zu beschweren. Dieses Beschwerderecht gilt aufgrund einer Regelung im Hochschulgesetz auch für Studierende. Diese Beschwerdestelle ist an der Hochschule Kaiserslautern in der Stabsstelle Recht angesiedelt. Beschwerden können auch von der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule entgegengenommen werden. Diese werden dann an die Beschwerdestelle weitergeleitet.

Eine Beschwerde muss nach AGG in einem formalen Verfahren bearbeitet und geprüft werden, um Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung ableiten zu können. Hierzu ist es in der Regel auch erforderlich, dass die Person, gegen die sich eine Beschwerde richtet, sich dazu äußern kann. Aus diesen Gründen ist eine anonyme Bearbeitung einer Beschwerde nicht immer möglich oder kann faktisch zu einer Offenlegung führen.
Bei der Beschwerdestelle kann vorab – ohne eine Mitteilung des Sachverhalts – eine Beratung über den grundsätzlichen Ablauf eines Beschwerdeverfahrens in Anspruch genommen werden.

Weitere Unstützungsangebote an der Hochschule für Studierende

Die folgenden Einrichtungen sind keine hochschulinternen Anlaufstellen im Sinne der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung, bieten aber ebenfalls Beratung und Unterstützung:

Kirchliche Einrichtungen an der Hochschule
Die Campus Gemeinde, ein Zusammenschluss aus ESG (Evangelischer Studierendengemeinde) und KHG (Katholischer Hochschulgemeinde) bieten neben Semestergottesdiensten, Gesprächskreise und Exkursionen für Studierende auch seelsorgerische Betreuung und Beratung an.

Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks
Die Psychologische Beratungsstelle mit Sitz an der RPTU bietet professionelle Hilfe bei Problemen von Studierenden.
Die Studierenden der RPTU Kaiserslautern und der Hochschule Kaiserslautern können hier ihre Schwierigkeiten aus allen persönlichen Lebensbereichen besprechen.

Informationen  ZU Hilfe in Notsituationen finden sie hier