Beratungs- und Betreuungsangebote der Hochschule Kaiserslautern
Die Beratungsangebote für Studierende orientieren sich entlang des Student-Life-Cycle.
Sie umfassen die Phase vor Aufnahme des Studiums bis hin zur Zeit als Alumni. Dazwischen wollen wir unseren Studierenden gerne mit passgenauen Angeboten für ihre jeweilige Studiensituation zur Ver
Akteure im Qualitätsmanagement
Im Qualitätsmanagementsystem übernehmen verschiedene hochschulinterne und hochschulexterne Akteure steuernde, regelnde, beratende oder ausführende Funktionen und befassen sich entweder ganz spezifisch mit Fragestellungen der Qualitätsentwicklung oder sind in diese im Rahmen weitergehender Aufgaben eingebunden.
S
Akkreditierungsverfahren
Die Hochschule Kaiserslautern ist system-re-akkreditiert. Die Qualitätssicherung der Studiengänge erfolgt somit intern durch die Stabsstelle Qualität in Studium und Lehre. Hier finden Sie weitere Informationen zur Systemakkreditierung, zu unseren Verfahren der internen Qualitätssicherung und den beteiligten Akteuren in
Evaluationssystem Lehre
Das Ziel, ein kontinuierliches und systematisches Monitoring im Bereich Studium und Lehre als Basis sich anschließender Analyse- und Veränderungsprozesse zu gewährleisten, setzt voraus, dass hierfür ein systematisch strukturiertes und systemisch konstruiertes Set von Evaluationsinstrumenten Verwendung findet. Die Entwicklun
Dokumente zur Evaluation (Intranet)
Kontakt Evaluation
Das Evaluationssystem der Hochschule Kaiserslautern
Das Evaluationssystem Lehre versammelt sämtliche Instrumente und Verfahren, die insbesondere in Form von Befragungen von Studierenden und weiteren Stakeholdern mit dem Ziel zur Anwendung kommen, Rückschlüsse auf Aspekte der Lehrqual
Veröffentlichungen des QM
Zu den wichtigsten Veröffentlichungen zählen die Qualitätsberichte für die einzelnen Studiengänge sowie die Prüfberichte. In den jährlichen QM-Tagebüchern informieren wir über unsere Arbeit in dem jeweiligen Jahr, z.B. den abgeschlossenen und laufenden Akkreditierungsverfahren.
Rechtliche Grundlagen
Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auch auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit gilt das Gesetz neben Cis-Frauen auch für Trans*- und intergeschlechtliche Menschen.
Ziel des
Rechte und Pflichten
Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschut