Schwanger – andere Umstände erfordern andere Umstände

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Mitarbeiterin und die ihres Kindes am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft, nach Geburt und in der Stillzeit. Nach §15 Abs. 1 MuSchG sollen schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter der Hochschule die Schwangerschaft inklusive voraussichtlichem Geburtstermin bzw. die Geburt melden, eine Verpflichtung zur Meldung besteht jedoch nicht. Um die Gesundheit wirklich wirkungsvoll zu schützen ist die Hochschule darauf angewiesen, dass sie über die Schwangerschaft baldmöglichst über die entsprechenden Formblätter in Kenntnis gesetzt wird.

Sollten Sie neben Ihrer Beschäftigung an der Hochschule Kaiserslautern auch einem Studium nachgehen, so melden Sie Ihre Schwangerschaft bitte auch der Stabsstelle Diversitätsmanagement.
Nähere Infos: Schwangerschaft Studentinnen

Die Kosten für ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers als Nachweis für die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin werden von der Hochschule übernommen.

Die Information über Ihre Schwangerschaft wird an unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit weitergegeben, da diese mit der Ausübung der Schutzmaßnahmen betraut ist und Ihre*n Vorgesetzte*n bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt.

Die Hochschule ist gemäß § 10 Mutterschutzgesetz verpflichtet, die Gefährdungen zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Mitarbeiterin oder ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können. Sie legt aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung fest, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Sobald die Hochschule also Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft hat, wird anhand einer Gefährdungsbeurteilung individuell geprüft, ob Sie Tätigkeiten ausführen, die unter die Kriterien des Mutterschutzgesetzes fallen und ob Ihr Arbeitsplatz beispielsweise umgestaltet oder umorganisiert werden muss. Sollte dies nicht möglich oder unzumutbar sein, besteht ein Beschäftigungsverbot mit vollem Lohnausgleich.
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch Ihre*n Vorgesetzte*n und wird unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Infrastruktur der Hochschule für schwangere und stillende Beschäftigte und Eltern

Familie und Beruf in Einklang zu bringen, ist nicht immer ganz einfach. Um bestmöglich auf die Bedürfnisse unserer schwangeren, stillenden Beschäftigten und Eltern einzugehen bietet die Hochschule Kaiserslautern an allen drei Standorten eine entsprechende Infrastruktur.