Beantragung eines Nachteilsausgleichs
In der Allgemeinen Bachelor-Prüfungsordnung der Hochschule Kaiserslautern steht unter §6 geschrieben:
"(7) Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist zur Wahrung ihrer Chancengleichheit ein angemessener Nachteilsausgleich zu gewähren. Machen Studierende glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungs- oder Studienleistungen ganz oder teilweise in der festgelegten Frist oder der vorgesehenen Form abzulegen, hat der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag einen Nachteilsausgleich zum Beispiel in Form einer Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der Genehmigung geeigneter Hilfsmittel zu gewähren. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attests oder anderer geeigneter Nachweise verlangt werden."
Wie sich die Beantragung im Einzelnen darstellt und welche Anforderungen gestellt werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss:
Prüfungsausschüsse der Hochschule Kaiserslautern
Hier finden Sie Ansprechpersonen des Prüfungsausschusses für Bachelor- und Masterstudiengänge der angewandten Ingenieurswissenschaften.
Die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienfächer des Fachbereiches AING finden Sie hier.
Lohnenswert ist vorab ein Blick in die Info-Folien des Fachbereiches, auf welchen allerlei Nützliches und Wissenswertes rund um das Thema Prüfungsordnung steht. Die Folien 18 + 19 beschäftigen sich direkt mit dem Thema Nachteilsausgleich.
Hier finden Sie die Kontaktpersonen der Prüfungsausschüsse BI und VIA, sowie die der Eignungs- und Zulassungsprüfungsauschüsse.
Viele Informationen zu Prüfungsangelegenheiten finden Sie vorab in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
Hier finden Sie die Prüfungsausschüsse mitsamt Kontaktpersonen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereiches Betriebswirtschaft.
Vorab empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Prüfungsordnung vertraut zu machen.
Melden Sie sich zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs gerne bei dem Prüfungsamt des Internationalen Studienkollegs: pruefungsausschuss-isk(at)hs-kl(dot)de
Zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs benötigen Sie (ärztliche) Unterlagen, die die Art Ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung belegen.
Hier finden Sie die aktuelle Prüfungsordnung.