Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende

Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder einer anderen nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung*, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Eingeschlossen sind dabei neben den Studierenden mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen auch Studierende mit chronisch-somatischen Erkrankungen, Studierende mit psychischen Erkrankungen oder Studierende mit Teilleistungsstörungen (z.B. Autismus, Legasthenie).

Ziel dabei ist, Studierenden mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen, unter angemessenen Bedingungen Studienleistungen und Prüfungen chancengleich zu erbringen. Nachteile gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen, sollen damit bestmöglich ausgeglichen werden. Allerdings darf auf Anforderungen, die zu dem Leistungsbild der Prüfung gehören, nicht verzichtet werden.

Daher müssen nachteilsausgleichende Maßnahmen frühzeitig beim jeweiligen Prüfungsausschuss beantragt werden, um dann individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festzulegen wie der Nachteilsausgleich aussehen kann. 

Ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich in Ihrem Fall besteht, begründet sich zum einen durch die Vorlage einer vom Facharzt attestierten gesundheitlichen Beeinträchtigung und zum anderen durch einen Nachweis, inwieweit diese eine Einschränkung zur Ablegung von Studienleistungen bedingt.

Falls Sie Fragen haben oder vorab eine Beratung wünschen können Sie sich gerne bei uns melden.

Handreichung zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches

Wir haben  für Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs in einer kompakten Handreichung zusammengestellt. Darin erfahren Sie, was ein Nachteilsausgleich ist, wer Anspruch darauf hat und vor allem, wie Sie ihn an unserer Hochschule beantragen können und welche Formalitäten dafür notwendig sind.

*In Ausnahmesituationen wird von den Prüfungsausschüssen im Einzelfall entschieden.

Kontakt Campus Kaiserslautern & Pirmasens

HSKL

Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende

Kontakt Campus Zweibrücken & Pirmasens

HSKL

Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende, Gleichstellungsbeauftragte