Verfahrensdokumentation

Die Hochschule Kaiserslautern ist systemakkreditiert. Folgende Studiengänge haben bisher das interne Akkreditierungsverfahren durchlaufen:

  • B.Sc. Industriepharmazie (berufsbegleitend, neu: dual)
    laufend

  • B.Eng. Bauingenieurwesen - dual (Fachbeiratsmodell)
    laufend

 

 

 

 

 

Prozess der Siegelvergabe

Die Hochschule Kaiserslautern (HSKL) ist seit 2017 systemakkreditiert und damit berechtigt, ihre Studiengänge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben intern zu akkreditieren. Begleitet durch die Agentur evalag hat die HSKL zum zweiten Mal erfolgreich das Verfahren der Systemakkreditierung durchlaufen und ist bis zum 30.09.2031 akkreditert. An der HSKL gibt es drei Verfahrensvarianten für eine interne Akkreditierung. Im Verfahren der internen Erstakkreditierung und dem der internen Qualitätssicherung (Reakkreditierung) beträgt die Dauer der Akkreditierung sechs Jahre. Die dritte Verfahrensvariante ist ein Fachbeiratsmodell, hier beträgt die Dauer der Akkreditierung 8 Jahre.  Die Ausgestaltung der Studiengänge erfolgt entsprechend den landesspezifischen Vorgaben zur Studienakkreditierung (Landesverordnung zur Studienakkreditierung Rheinland-Pfalz) und gewährleistet so die Einhaltung anerkannter Standards in Studium und Lehre. Die internen Akkreditierungsverfahren an der HSKL berücksichtigen außerdem alle Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Akkreditierungsrats (AR). Das interne Akkreditierungsverfahren kann für einzelne Studiengänge, Studiengangscluster oder Kombinationsstudiengänge durchgeführt werden.

Verfahrensschritte der internen Erstakkreditierung

Phase 1: Dokumentenerstellung

 

Die Stabsstelle vereinbart mit dem Studiengang einen Termin zu einem Erstgespräch. Die wesentlichen Schritte und Ziele des Verfahrens werden miteinander besprochen. Die Zusammenstellung der externen Expert*innengruppe erfolgt mit Beschluss des SQL (Senatsausschuss Qualität & Lehre). Ebenfalls entscheidet der SQL zu diesem Zeitpunkt kriteriengeleitet, ob dieses Verfahren der Erstakkreditierung dem externen Qualitätsbeirat (eQB) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Stabsstelle stellt dem Studiengang einen Leitfaden sowie eine Vorlage zur Erstellung eines Selbstberichts zur Verfügung und steht für Fragen und Rücksprache zur Verfügung. Parallel richtet die Stabsstelle die online-Studiengangsdokumentation auf OLAT oder Seafile ein. In dieser Phase erfolgt zudem ein erster grober Check der formalen Kriterien (Stabsstelle) und zusammen mit dem Studiengang wird der Expertenworkshop inhaltlich und organisatorisch vorbereitet.

Phase 2: Gutachterliche Phase

Durchführung des Expert*innenworkshops mit EXTERNEN EXPERT*INNEN (entweder vor Ort oder ggfs. digital): gemeinsame Diskussion der akkreditierungsrelevanten Themen rund um den Studiengang. Im Anschluss wird das Protokoll des Expertenworkshops mit den gutachterlichen Anregungen erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Studiengangsverantwortlichen erstellen eine Stellungnahme zu den gutachterlichen Anregungen.

Phase 3: Festlegung der Maßnahmen

Es wird eine Synopse erstellt (Stabsstelle), die die bisherigen Verfahrensergebnisse zusammenträgt. Diese wird vom SQL diskutiert , mit Fristen versehen und beschlossen. Je nach Beschlussfassung in Phase 1 wird die Synopse nun entweder direkt mit einer Beschlussempfehlung an den Externen Qualitätsbeirat oder direkt dem*der Präsident*in weitergeleitet. Wenn die Synopse dem Externen Qualitätsbeirat zur Beratung vorgelegt wird, gibt das Gremium gemäß seinen Entscheidungskriterien die Beschlussempfehlung an den*die Präsidenten*in der Hochschule. Im Falle eines positiven Verfahrensverlaufs spricht der*die Präsident*in eine vorläufige Akkreditierung des Studiengangs aus.

Phase 4: Umsetzung Maßnahmen und Akkreditierung.

Die vereinbarten Maßnahmen werden zu den Fristen umgesetzt und eine Fachprüfungsordnung im Fachbereichsrat und Senat verabschiedet. Der Prüfbericht wird durch die Stabsstelle erstellt und im SQL beschlossen. Der*die Präsident*in spricht auf Basis des Beschlusses die abschließende Akkreditierungsentscheidung aus, womit das Verfahren abgeschlossen ist. Den Studiengangsverantwortlichen wird die Akkreditierungsurkunde zur nächstmöglichen Senatssitzung überreicht.

Verfahrensschritte der internen Reakkreditierung

Phase 1: Bestandsaufnahme

 

Die Stabsstelle vereinbart mit dem Studiengang sowie der Hochschulleitung einen Termin zum Auftaktgespräch. Die wesentlichen Schritte und Ziele des Verfahrens werden miteinander besprochen. Die Zusammenstellung der Expert*innengruppe erfolgt mit Beschluss des SQL (Senatsausschuss Qualität & Lehre). Der Studiengang prüft vorhandene Studiengangsdokumente, aktualisiert diese ggfs. und erstell den Leitfragenkatalog. Die Stabsstelle führt eine Sonderbefragung der Studierenden durch und erstellt den Entwicklungsbericht, der durch die Studiengangsleitung kommentiert wird. Parallel richtet die Stabsstelle die online-Studiengangsdokumentation auf OLAT oder Seafile ein. In dieser Phase erfolgt zudem ein erster grober Check der formalen Kriterien (Stabsstelle) und zusammen mit dem Studiengang wird der Expert*innenworkshop inhaltlich und organisatorisch vorbereitet.

Phase 2: Gutachterliche Phase

Durchführung des Expert*innenworkshops mit EXTERNEN EXPERT*INNEN (entweder vor Ort oder ggfs. digital): gemeinsame Diskussion der akkreditierungsrelevanten Themen rund um den Studiengang. Im Anschluss wird das Protokoll des Experte*innenworkshops mit den gutachterlichen Anregungen erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Studiengangsverantwortlichen erstellen eine Stellungnahme zu den gutachterlichen Anregungen.

Phase 3: Festlegung der Maßnahmen

Es wird ein Entwicklungskonzept erstellt (Stabsstelle), dass die bisherigen Verfahrensergebnisse zusammenträgt. Dieses wird vom SQL diskutiert, mit Fristen versehen, beschlossen und der Hoschulleitung als Basis für das Entwicklungsgespräch weitergeleitet. Im Entwicklungsgespräch zwischen Hochschulleitung, Fachbereichs- und Studiengangsvertretungen werden die Aufgaben und Vorschläge des Entwicklungskonzepts ggfs. angepasst und  anschließend verbindlich vereinbart.

Phase 4: Umsetzung Maßnahmen und Akkreditierung.

Die vereinbarten Maßnahmen werden zu den Fristen umgesetzt und ggfs. eine neue Fachprüfungsordnung im Fachbereichsrat und Senat verabschiedet. Der Prüfbericht wird durch die Stabsstelle erstellt und im SQL beschlossen. Ist dieser Beschluss positiv, d.h. sind alle Punkte im Sinne vereinbarten Aufgaben umgesetzt, empfiehlt der SQL dem*der Präsidenten*in die Überreichung der Akkreditierungsurkunde zur nächstmöglichen Senatssitzung.

Expertenworkshop im Rahmen einer Re-Akkreditierung eines Clusters