Verfahrensdokumentation

Die Hochschule Kaiserslautern ist systemakkreditiert. Folgende Studiengänge haben bisher das interne Akkreditierungsverfahren durchlaufen:

  • M.Eng. Prozesstechnik (berufsbegleitend, weiterbildend)
    laufend; Akkreditiert bis: 30.09.2023;
  • M. Eng Elektrotechnik (berufsbegleitend, weiterbildend)
    laufend; Akkreditiert bis: 30.09.2023;
  • B.Eng. Elektrotechnik ausbildungsintegriert - Erstakkreditierung 
    laufend
  • B.Eng. Maschinenbau ausbildungsintegriert - Erstakkreditierung 
    laufend
  • B.Eng. Mechatronik ausbildungsintegriert - Erstakkreditierung 
    laufend

  • B.Eng. Bauingenieurwesen - dual
    laufend

 

  • B.A. Fernstudiengang Betriebswirtschaft (Vollzeit, berufsbegleitend, berufsintegrierend)
    laufend
  • M.Sc. Information Management  
    laufend
  • B.A. Finanzdienstleistungen - dual
    laufend

  • M.Eng. Micro Systems and Nano Technologies
    laufend
  • B.Sc. IT - Analyst (berufsbegleitend) - wird eingestellt                                                                                             
    Akkreditiert bis: 31.08.2024
  • B.Sc. Angewandte Informatik - dual
    laufend
  • B.Sc. Digital Media Marketing - dual
    laufend
  • B.Sc. Medieninformatik - dual
    laufend
  • B.Sc. Medizininformatik - dual
    laufend

 

Prozess der Siegelvergabe

Die Hochschule Kaiserslautern (HSKL) ist seit 2017 systemakkreditiert und damit berechtigt, ihre Studiengänge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben intern zu akkreditieren. Die durch die Agentur ACQUIN im Auftrag des Akkreditierungsrats erteilte Systemakkreditierung der HSKL war bis zum 30.09.2023 gültig, danach erfolgt die System-Re-Akreditierung durch die Agentur evalag. Im Verfahren der internen Qualitätssicherung (interne Akkreditierung) der Studiengänge beträgt die Dauer der Akkreditierung sechs Jahre. Die Ausgestaltung der Studiengänge erfolgt entsprechend den landesspezifischen Vorgaben zur Studienakkreditierung (Landesverordnung zur Studienakkreditierung Rheinland-Pfalz) und gewährleistet so die Einhaltung anerkannter Standards in Studium und Lehre. Die internen Akkreditierungsverfahren an der HSKL berücksichtigen außerdem alle Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Akkreditierungsrats (AR). Das interne Akkreditierungsverfahren kann für einzelne Studiengänge, Studiengangscluster oder Kombinationsstudiengänge durchgeführt werden.

Verfahrensschritte der internen Erstakkreditierung

Phase 1: Dokumentenerstellung

 

Die Stabsstelle vereinbart mit dem Studiengang einen Termin zu einem Erstgespräch. Die wesentlichen Schritte und Ziele des Verfahrens werden miteinander besprochen. Die Zusammenstellung der Expertengruppe erfolgt mit Beschluss des SQL (Senatsausschuss Qualität & Lehre). Die Stabsstelle stellt dem Studiengang einen Leitfaden zur Erstellung eines Selbstberichts zur Verfügung und steht für Fragen und Rücksprache zur Verfügung. Parallel richtet die Stabsstelle die online-Studiengangsdokumentation auf OLAT oder Seafile ein. In dieser Phase erfolgt zudem ein erster grober Check der formalen Kriterien (Stabsstelle) und zusammen mit dem Studiengang wird der Expertenworkshop inhaltlich und organisatorisch vorbereitet.

Phase 2: Gutachterliche Phase

Durchführung des Expertenworkshops mit EXTERNEN EXPERT*INNEN (entweder vor Ort oder ggfs. digital): gemeinsame Diskussion der akkreditierungsrelevanten Themen rund um den Studiengang. Im Anschluss wird das Protokoll des Expertenworkshops mit den gutachterlichen Anregungen erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Studiengangsverantwortlichen erstellen eine Stellungnahme zu den gutachterlichen Anregungen.

Phase 3: Festlegung der Maßnahmen

Es wird eine Synopse erstellt (Stabsstelle), die die bisherigen Verfahrensergebnisse zusammenträgt. Diese wird vom SQL diskutiert und beschlossen. Die Synopse wird anschließend dem Externen Qualitätsbeirat zur Beratung vorgelegt. Das Gremium gibt gemäß seinen Entscheidungskriterien eine Beschlussempfehlung an den/die Präsidenten/in der Hochschule. Im Falle eines positiven Verfahrensverlaufs spricht der/die Präsident/in eine vorläufige Akkreditierung des Studiengangs aus.

Phase 4: Umsetzung Maßnahmen und Akkreditierung.

Die vereinbarten Maßnahmen werden zu den Fristen umgesetzt und eine Fachprüfungsordnung im Fachbereichsrat und Senat verabschiedet. Der Prüfbericht wird durch die Stabsstelle erstellt und im SQL beschlossen. Der SQL empfiehlt dem Präsidenten auf Basis des Prüfberichts die endgültige Akkreditierung. Den Studiengangsverantwortlichen wird die Akkreditierungsurkunde zur nächstmöglichen Senatssitzung überreicht.

Verfahrensschritte der internen Reakkreditierung

Phase 1: Bestandsaufnahme

 

Die Stabsstelle vereinbart mit dem Studiengang sowie der Hochschulleitung einen Termin zum Auftaktgespräch. Die wesentlichen Schritte und Ziele des Verfahrens werden miteinander besprochen. Die Zusammenstellung der Expertengruppe erfolgt mit Beschluss des SQL (Senatsausschuss Qualität & Lehre). Der Studiengang prüft vorhandene Studiengangsdokumente, aktualisiert diese ggfs. und erstell den Leitfragenkatalog. Die Stabsstelle führt eine Sonderbefragung der Studiernden durch und erstellt den Entwicklungsbericht, der durch die Studiengangsleitung aktualisiert wird. Parallel richtet die Stabsstelle richtet die online-Studiengangsdokumentation auf OLAT oder Seafile ein. In dieser Phase erfolgt zudem ein erster grober Check der formalen Kriterien (Stabsstelle) und zusammen mit dem Studiengang wird der Expertenworkshop inhaltlich und organisatorisch vorbereitet.

Phase 2: Gutachterliche Phase

Durchführung des Expertenworkshops mit EXTERNEN EXPERT*INNEN (entweder vor Ort oder ggfs. digital): gemeinsame Diskussion der akkreditierungsrelevanten Themen rund um den Studiengang. Im Anschluss wird das Protokoll des Expertenworkshops mit den gutachterlichen Anregungen erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Studiengangsverantwortlichen erstellen eine Stellungnahme zu den gutachterlichen Anregungen.

Phase 3: Festlegung der Maßnahmen

Es wird ein Entwicklungskonzept erstellt (Stabsstelle), dass die bisherigen Verfahrensergebnisse zusammenträgt. Dieses wird vom SQL diskutiert und beschlossen und im Entwicklungsgespräch zwischen Hochschulleitung, Fachbereichs- und Studiengangsvertretungen ggfs. angepasst und verbindlich vereinbart.

Phase 4: Umsetzung Maßnahmen und Akkreditierung.

Die vereinbarten Maßnahmen werden zu den Fristen umgesetzt und ggfs. eine neue Fachprüfungsordnung im Fachbereichsrat und Senat verabschiedet. Der Prüfbericht wird durch die Stabsstelle erstellt und im SQL beschlossen. Der SQL empfiehlt dem Präsidenten die Überreichung der Akkreditierungsurkunde zur nächstmöglichen Senatssitzung.

Expertenworkshop im Rahmen einer Re-Akkreditierung eines Clusters