Verfahrensdokumentation
Die Hochschule Kaiserslautern ist systemakkreditiert. Folgende Studiengänge haben bisher das interne Akkreditierungsverfahren durchlaufen:
- M.Eng. Prozesstechnik - berufsbegleitend
Akkreditiert bis: 30.09.2029
- M. Eng Elektrotechnik - berufsbegleitend
Akkreditiert bis: 30.09.2029
- B.Eng. Elektrotechnik - ausbildungsintegriert (Erstakkreditierung)
Akkreditiert bis: 30.09.2028
- B.Eng. Maschinenbau - ausbildungsintegriert (Erstakkreditierung)
Akkreditiert bis: 30.09.2028
- B.Eng. Mechatronik - ausbildungsintegriert (Erstakkreditierung)
Akkreditiert bis: 30.09.2028
- B.Eng. Elektrotechnik - berufsbegleitend (vorher B.Eng. Automatisierungstechnik)
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2024
- B.Eng. Maschinenbau - berufsbegleitend (vorher: B.Eng. Prozessingenieurwesen)
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2024 (verlängert)
- B.Eng. Wirtschaftsingenieurwesen - berufsbegleitend (vorher: B.Eng. Industrial Engineering)
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2024 (verlängert)
- B.Eng. Mechatronik - berufsbegleitend
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2024 (verlängert)
- B.Eng. Elektrotechnik
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Elektrotechnik - dual (Erstakkreditierung)
laufend
- B.Eng. Wirtschaftsingenieurwesen
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Wirtschaftsingenieurwesen - dual (Erstakreditierung)
laufend
- B.Eng. Maschinenbau
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Maschinenbau - dual (Erstakkreditierung)
laufend
- B.Eng. Mechatronik
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Mechatronik - dual (Erstakkreditierung)
laufend
- B.Eng. Energie-Ingenieurwesen
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Energie-Ingenieurwesen - dual
laufend
- B.Eng. Digital Engineering
laufend; akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Digital Engineering - dual
laufend
- M.Sc. Maschinenbau / Mechatronik
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik (optionaler Double Degree)
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- M.Eng. Digital Engineering (Erstakkreditierung)
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- B.Sc. Angewandte Pharmazie
laufend
- B.Eng. Angewandte Chemie
laufend
- B.Sc. Industriepharmazie (berufsbegleitend, neu: dual)
laufend
- M.Sc. Refinement of Polymer and Composite Products
laufend, akkreditiert bis: 28.02.2026
- M.Sc. Angewandte Polymerchemie
laufend, akkreditiert bis: 28.02.2026
- B.Sc. Orthopädieschuhtechnik (Erstakkreditierung) - wird eingestellt
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B.Eng. Leder- und Textiltechnik
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B.Eng. Logistik
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen - Logistik- und Produktionsmanagement
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- B.A. Innenarchitektur
Akkreditiert bis: 30.09.2029
- M.A. Innenarchitektur
Akkreditiert bis: 30.09.2029
- B.A. Architektur
Akkreditiert bis: 30.09.2029
- M.A. Architektur
Akkreditiert bis: 30.09.2029
- B.A. Virtual Design (Fachbeiratsmodell)
laufend, akkrediert bis: 30.09.2029
- M.A. Virtual Design (Fachbeiratsmodell)
laufend, akkreditiert bis: 30.09.2029
- B.Eng. Bauingenieurwesen (Fachbeiratsmodell)
laufend, akkreditiert bis: 31.08.2025
- M.Eng. Bauingenieurwesen (Fachbeiratsmodell)
laufend, akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Bauingenieurwesen - dual (Fachbeiratsmodell)
laufend
- B.A. Fernstudiengang Betriebswirtschaft (Vollzeit, berufsbegleitend, berufsintegrierend)
Akkreditiert bis: 30.09.2028
- M.Sc. Information Management
Akkreditiert bis: 30.09.2028
- B.A. Wirtschaft und Recht (Erstakkreditierung)
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B.Sc. Wirtschaftsinformatik
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B.Sc. Technische Betriebswirtschaft
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B.A. Mittelstandsökonomie
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B.A. Finanzdienstleistung
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B.A. Finanzdienstleistungen - dual
Akkreditiert bis: 30.09. 2026
- B.Sc. Industrial & Digital Management (Erstakkreditierung)
Akkreditiert bis 30.09.2026
- M.A. Financial Services Management
Akkreditiert bis 30.09.2026
- M.A. International Management and Finance (Double Degree)
Akkreditiert bis 30.09.2026
- M.A. Mittelstandsmanagement
Akkreditiert bis 30.09.2026
- B.A. Finanzberatung für Unternehmen und Privatkunden
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen - Logistik- und Produktionsmanagement
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- M.A. Wirtschaft und Recht (Erstakreditierung)
Akkreditiert bis: 29.02.2028
- M.Sc. Applied Life Sciences
laufend
- M.Eng. Micro Systems and Nano Technologies (wird umbenannt)
laufend
- B.Sc. Angewandte Informatik
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- B.Sc. Angewandte Informatik - dual
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- B.Sc. Digital Media Marketing
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- B.Sc. Digital Media Marketing - dual
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- M.A. Digital Media Marketing
laufend (Erstakkreditierung)
- B.Sc. Medieninformatik
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- B.Sc. Medieninformatik - dual
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- B.Sc. Medizininformatik
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- B.Sc. Medizininformatik - dual
Akkreditiert bis: 30.09.2030
- M.Sc. Informatik
laufend
- M.Sc. Informatik - dual
laufend
- B.Eng. Digital Engineering
laufend, akkreditiert bis: 31.08.2025
- B.Eng. Digital Engineering - dual
laufend
- B.Sc. Medizin- und Biowissenschaften
Akkreditiert bis: 30.09.2026
- B. Sc. Biomedical Micro Engineering
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- B.Sc. Applied Life Sciences
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- B.Eng. Mikrosystem- und Nanotechnologie (neuer Name: Micro and Nano Engineering)
Akkreditiert bis: 30.09.2027
- M.Eng. Digital Engineering
Akkreditiert bis: 30.09.2027
Prozess der Siegelvergabe
Die Hochschule Kaiserslautern (HSKL) ist seit 2017 systemakkreditiert und damit berechtigt, ihre Studiengänge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben intern zu akkreditieren. Die durch die Agentur ACQUIN im Auftrag des Akkreditierungsrats erteilte Systemakkreditierung der HSKL war bis zum 30.09.2023 gültig, danach erfolgt die System-Re-Akreditierung durch die Agentur evalag. Im Verfahren der internen Qualitätssicherung (interne Akkreditierung) der Studiengänge beträgt die Dauer der Akkreditierung sechs Jahre. Die Ausgestaltung der Studiengänge erfolgt entsprechend den landesspezifischen Vorgaben zur Studienakkreditierung (Landesverordnung zur Studienakkreditierung Rheinland-Pfalz) und gewährleistet so die Einhaltung anerkannter Standards in Studium und Lehre. Die internen Akkreditierungsverfahren an der HSKL berücksichtigen außerdem alle Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Akkreditierungsrats (AR). Das interne Akkreditierungsverfahren kann für einzelne Studiengänge, Studiengangscluster oder Kombinationsstudiengänge durchgeführt werden.
Verfahrensschritte der internen Erstakkreditierung
Phase 1: Dokumentenerstellung
| Die Stabsstelle vereinbart mit dem Studiengang einen Termin zu einem Erstgespräch. Die wesentlichen Schritte und Ziele des Verfahrens werden miteinander besprochen. Die Zusammenstellung der Expertengruppe erfolgt mit Beschluss des SQL (Senatsausschuss Qualität & Lehre). Die Stabsstelle stellt dem Studiengang einen Leitfaden zur Erstellung eines Selbstberichts zur Verfügung und steht für Fragen und Rücksprache zur Verfügung. Parallel richtet die Stabsstelle die online-Studiengangsdokumentation auf OLAT oder Seafile ein. In dieser Phase erfolgt zudem ein erster grober Check der formalen Kriterien (Stabsstelle) und zusammen mit dem Studiengang wird der Expertenworkshop inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. |
Phase 2: Gutachterliche Phase | Durchführung des Expertenworkshops mit EXTERNEN EXPERT*INNEN (entweder vor Ort oder ggfs. digital): gemeinsame Diskussion der akkreditierungsrelevanten Themen rund um den Studiengang. Im Anschluss wird das Protokoll des Expertenworkshops mit den gutachterlichen Anregungen erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Studiengangsverantwortlichen erstellen eine Stellungnahme zu den gutachterlichen Anregungen. |
Phase 3: Festlegung der Maßnahmen | Es wird eine Synopse erstellt (Stabsstelle), die die bisherigen Verfahrensergebnisse zusammenträgt. Diese wird vom SQL diskutiert und beschlossen. Die Synopse wird anschließend dem Externen Qualitätsbeirat zur Beratung vorgelegt. Das Gremium gibt gemäß seinen Entscheidungskriterien eine Beschlussempfehlung an den/die Präsidenten/in der Hochschule. Im Falle eines positiven Verfahrensverlaufs spricht der/die Präsident/in eine vorläufige Akkreditierung des Studiengangs aus. |
Phase 4: Umsetzung Maßnahmen und Akkreditierung. | Die vereinbarten Maßnahmen werden zu den Fristen umgesetzt und eine Fachprüfungsordnung im Fachbereichsrat und Senat verabschiedet. Der Prüfbericht wird durch die Stabsstelle erstellt und im SQL beschlossen. Der SQL empfiehlt dem Präsidenten auf Basis des Prüfberichts die endgültige Akkreditierung. Den Studiengangsverantwortlichen wird die Akkreditierungsurkunde zur nächstmöglichen Senatssitzung überreicht. |
Verfahrensschritte der internen Reakkreditierung
Phase 1: Bestandsaufnahme
| Die Stabsstelle vereinbart mit dem Studiengang sowie der Hochschulleitung einen Termin zum Auftaktgespräch. Die wesentlichen Schritte und Ziele des Verfahrens werden miteinander besprochen. Die Zusammenstellung der Expertengruppe erfolgt mit Beschluss des SQL (Senatsausschuss Qualität & Lehre). Der Studiengang prüft vorhandene Studiengangsdokumente, aktualisiert diese ggfs. und erstell den Leitfragenkatalog. Die Stabsstelle führt eine Sonderbefragung der Studiernden durch und erstellt den Entwicklungsbericht, der durch die Studiengangsleitung aktualisiert wird. Parallel richtet die Stabsstelle richtet die online-Studiengangsdokumentation auf OLAT oder Seafile ein. In dieser Phase erfolgt zudem ein erster grober Check der formalen Kriterien (Stabsstelle) und zusammen mit dem Studiengang wird der Expertenworkshop inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. |
Phase 2: Gutachterliche Phase | Durchführung des Expertenworkshops mit EXTERNEN EXPERT*INNEN (entweder vor Ort oder ggfs. digital): gemeinsame Diskussion der akkreditierungsrelevanten Themen rund um den Studiengang. Im Anschluss wird das Protokoll des Expertenworkshops mit den gutachterlichen Anregungen erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Studiengangsverantwortlichen erstellen eine Stellungnahme zu den gutachterlichen Anregungen. |
Phase 3: Festlegung der Maßnahmen | Es wird ein Entwicklungskonzept erstellt (Stabsstelle), dass die bisherigen Verfahrensergebnisse zusammenträgt. Dieses wird vom SQL diskutiert und beschlossen und im Entwicklungsgespräch zwischen Hochschulleitung, Fachbereichs- und Studiengangsvertretungen ggfs. angepasst und verbindlich vereinbart. |
Phase 4: Umsetzung Maßnahmen und Akkreditierung. | Die vereinbarten Maßnahmen werden zu den Fristen umgesetzt und ggfs. eine neue Fachprüfungsordnung im Fachbereichsrat und Senat verabschiedet. Der Prüfbericht wird durch die Stabsstelle erstellt und im SQL beschlossen. Der SQL empfiehlt dem Präsidenten die Überreichung der Akkreditierungsurkunde zur nächstmöglichen Senatssitzung. |