Aufgaben des Personalrats
Als Interessenvertretung des Personals der Hochschule ist es die Aufgabe des Personalrats sich um die Belange der Beschäftigten zu kümmern.
An unserer Hochschule besteht der Personalrat aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Gruppen der wissenschaftlichen Angestellten, der Arbeitnehmer und der Beamten. Er trifft sich regelmäßig, um Probleme bzw. eingebrachte Anträge zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die dann umgesetzt werden.
Die Grundlage für die Arbeit des Personalrats unserer Hochschule bildet das Landes-Personalvertretungsgesetz (LPersVG) für Rheinland-Pfalz.
Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats zählt z.B. das Beantragen von Maßnahmen, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen, die Entgegennahme von Beschwerden und das Hinwirken auf deren Erledigung, der Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung oder auch das Überwachen der Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, welche für die Beschäftigten von Vorteil sind.
Außerdem ist der Personalrat bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. Kündigungen, Einstellungen) an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Je nach Angelegenheit steht dem Personalrat dabei ein Mitwirkungsrecht oder ein (stärkeres) Mitbestimmungsrecht zu, wobei das Mitbestimmungsrecht auch eingeschränkt sein kann. Die Durchsetzung seiner Interessen gelingt am ehesten bei uneingeschränktem Mitbestimmungsrecht. In allen anderen Fällen liegt die Entscheidungskompetenz letztlich bei der Hochschulleitung.
Ein Mitwirkungsrecht besteht z.B. bei der Kündigung eines Beschäftigten oder der Auflösung/Verlegung von Dienststellen.
Ein Mitbestimmungsrecht besteht z.B. bei der Einstellung, Versetzung oder Vergütungseingruppierung eines Beschäftigten, bei Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen.
Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Personalrat ist Teil aller Beschäftigten. Wir sind von den Beschäftigten gewählt worden und nicht von der Dienststelle. Wir wissen, dass die Dienststelle und die Beschäftigten oft unterschiedliche Interessen haben, die oftmals gegeneinander stehen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Beschäftigten die Interessensgegensätze zu vermitteln und sie über alle Probleme aufzuklären. Die Beschäftigten werden in die Arbeit des Personalrats einbezogen. Das bedeutet für die Personalratstätigkeit, dass der Personalrat nicht alleine steht, sondern dass die Beschäftigten hinter ihm stehen und mit ihm eine Einheit bilden.
Personalratsbüro
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