Nutzungsbedingungen für Film-, Audio- und Fotoaufnahmen
1. Interessenwahrung
Film-, Audio- und Fotoaufnahmen auf dem Gelände und/oder in den Gebäuden der HS KL bedürfen der Genehmigung durch das Referat Hochschulkommunikation der HS KL. Der Lehr- und Forschungsbetrieb sowie Dritte, die sich auf dem Gelände der HS KL aufhalten, dürfen durch die Aufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Wird die HS KL im Vor- bzw. Abspann, der An- oder Abmoderation oder in der Bildunterschrift als Ort der Aufnahme genannt, so ist dabei folgende Formulierung zu verwenden: Hochschule Kaiserslautern.
2. Haftung
Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber haftet gegenüber der HS KL für alle Schäden, die im Zusammenhang mit oder als Folge der Aufnahmearbeiten entstehen.
Die HS KL haftet nicht für das Gelingen der Aufnahmen oder mögliche Behinderungen der Aufnahmen durch Baumaßnahmen oder Veranstaltungen.
Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber stellt der HS KL von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die gegen die HS KL im Zusammenhang mit der Aufnahmetätigkeit geltend gemacht werden.
3. Rechte Dritter
Die Rechte Dritter im Zusammenhang mit den beantragten Film-, Audio- und Fotoaufnahmen bleiben unberührt. Die Aufnahme unbeteiligter Personen (z.B. Studierende oder Beschäftigte) ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet. Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber sorgt für die Wahrung der Rechte Dritter am eigenen Bild und ergreift die insofern erforderlichen rechtlichen Maßnahmen (DSGVO ).
4. Verwendungszweck
Die Aufnahmen sind nur für den im Genehmigungsformular angegebenen Zweck freigegeben, weitergehende Verwendungen/Nutzungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
Eine Weitergabe der Aufnahmen oder der Nachdruckrechte an Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Referat Hochschulkommunikation der HS KL.
5. Widerrufsrecht
Die HS KL kann die Genehmigung von Film-, Audio- und Fotoaufnahmen jederzeit widerrufen.