Fachbereich Betriebswirtschaft

Fachausschuss für Studium und Lehre

Aufgaben des FSL

Laut §18 (HochSchG) bildet jeder Fachbereich einer Hochschule einen "Fachausschuss für Studium und Lehre" (FSL oder FASL(alt)).

Dieser Fachausschuss für Studium und Lehre berät die Fachbereichsorgane insbesondere

  1. in Angelegenheiten der Studienziele (§ 16), der Studienreform (§ 17) und der Studienstruktur (§§ 19 und 25),
  2. bei der Vorbereitung von Prüfungsordnungen (§ 26),
  3. bei der Sicherstellung des Lehrangebots und der Organisation des Lehrbetriebs (§ 21),
  4. in Fragen der Qualitätssicherung (§ 5) und
  5. bei der fachlichen Studienberatung (§ 23).

 

Studierende können Anliegen, welche die oben genannten Punkte im weiteren Sinne betreffen, direkt an den FSL richten. 

Bei Beschwerden, welche die Lehre oder die Studienorganisation direkt betreffen, können Sie den Kummerkasten nutzen. Ihre persönlichen Daten (Email-Adresse, Matrikelnummer, usw.) sind anonym und auch für Mitglieder des FSL in keinem Fall einsehbar!

 

Kontakt

Mitglieder des FSL

Dem Ausschuss gehören Vertreter*innen folgender Personengruppen an:

  • Studierende
  • Mitarbeitende
  • Professor*innen

Hier finden Sie die aktuelle Zusammensetzung.