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  • 7591. Recherche nach Volltexten -
    Datum: 03.04.2020
  • Mehr zur Recherche nach Volltexten  Um frei zugängliche Datenbanken zu finden, nutzen Sie bitte das Datenbank-Informationssystem DBIS.  Für die Suche nach frei zugänglichen elektronischen Zeitschriften bietet sich die Nutzung der EZB und das Verzeichnis DOAJ an.  Auch der Verlag JSTOR bietet Zugang zu mehr als 50 Zeitsc
  • 7593. Recht
    Datum: 02.02.2024
    Die Stabsstelle Recht ist der Kanzlerin der Hochschule als Verantwortliche für die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten zugeordnet. Die Stabsstelle übernimmt in juristischen Schwerpunktbereichen beratende Funktion für das Präsidium, die Verwaltung, die Fachbereiche und Gremien einschließlich der Prüfungsausschüsse. Zu den Aufgabenbereichen de
  • 7594. Recht
    Datum: 06.04.2023
    Die Stabsstelle Recht ist der Kanzlerin der Hochschule als Verantwortliche für die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten zugeordnet. Die Stabsstelle übernimmt in juristischen Schwerpunktbereichen beratende Funktion für das Präsidium, die Verwaltung, die Fachbereiche und Gremien einschließlich der Prüfungsausschüsse. Zu den Aufgabenbereic
  • 7595. Recht - Stabsstelle Recht
    Datum: 06.04.2023
    Stabsstelle Recht
  • 7596. Rechte und Pflichten
    Datum: 11.01.2022
    Als schwangere Mitarbeiterin obliegen Sie besonderen Kündigungsschutzfristen. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig. Der Kündigungsschutz gilt ebenso bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit unei
  • 7597. Rechte und Pflichten
    Datum: 21.12.2021
    Rechte und Pflichten Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschut
  • Rechte und Pflichten Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschut
  • 7599. Rechtliche Grundlagen
    Datum: 10.01.2022
    Die Hochschule ist gemäß § 26 MuSchG verpflichtet, das Gesetz für die Mitarbeiterinnen zur Einsicht auszulegen, auszuhängen oder elektronisch zugänglich zu machen. Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Mutterschutzgesetzes.
  • 7600. Rechtliche Grundlagen
    Datum: 10.01.2022
    Eine übersichtliche Darstellung rund um das Thema Mutterschutz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in dem Leitfaden zum Mutterschutz zusammengestellt. Hier besteht auch die Möglichkeit sich die Informationen vorlesen zu lassen.
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