Newsletter Veranstaltungen und Infos für Studieninteressierte, Schüler*innen und Lehrkräfte 14. MÄRZ 2023 AUSGABE 51 Digitale Ausgabe zum Download als pdf TERMINE Newsletter Inhalt: • Workshop Färben von Textilien • Escape Lab für Schulklassen • 8. Lautrer Solar Power Competition • OFFENER CAMPUS an der Hochschule Kaiserslautern • MINT
Rund 1.500 Einzelteilnahmen bei Vorträgen zu 28 Bachelorstudiengängen und den dualen Studienmöglichkeiten an der Hochschule ist die Bilanz der diesjährigen Online-Vortragsreihe „Studium und Beruf“, die die Hochschule in Kooperation mit der Agentur für Arbeit am 9. Februar durchgeführt hat. Hinzu kamen Teilnahmen, bei denen die Vorträge im Klassen
Die Hochschule Kaiserslautern konnte gemeinsam mit vier weiteren Partnern erfolgreich Mittel aus dem Förderprogramm „Regionale Cluster für MINT-Bildung für Jugendliche“ einwerben. 400.000 Euro erhält das Projektteam unter der Leitung des Vereins „Zukunftsregion Westpfalz e.V. (ZRW)“, dem auch die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiser
Hochschule Kaiserslautern Großes Interesse an Online-Vortragsreihe „Studium und Beruf“
Rund 1.500 Einzelteilnahmen bei Vorträgen zu 28 Bachelorstudiengängen und den dualen Studienmöglichkeiten an der Hochschule ist die Bilanz der diesjährigen Online-Vortragsreihe „Studium und Beruf“, die die Hochschule in Kooperation mit der Agentur für Arb
Elternzeit bedeutet, eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen um mehr Zeit mit dem Kind oder den Kindern zuhause zu verbringen. Die Elternzeit ist geregelt im Bundeselternzeitgesetz (BEEG): Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Als Beschäftigte der Hochschule Kaiserslautern können Sie Elternzeit beantragen.
Der grundsätzliche Ans
Gesetzliche Verankerung des Nachteilsausgleich im Studium
Der Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist vielfach gesetzlich verankert.
(GG)Artikel 3 und Artikel 20 Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen – auch im Studium ergibt sich schon aus den Artikeln 3 und
Gesetzliche Verankerung des Nachteilsausgleich im Studium
Der Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist vielfach gesetzlich verankert.
(GG)Artikel 3 und Artikel 20 Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen – auch im Studium ergibt sich schon aus den Artikeln 3 und