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  • 2531. Prüfungsordnung (PO2006)
    Datum: 16.08.2018
    Prüfungsordung (PO2006)
  • Prüfungsordnungen im Fachbereich AING Infofolien zu den Bachelor-Prüfungsordnungen Wissenswertes zur Bachelor-Prüfungsordnung 2019 und wichtige Informationen für Hochschulwechsler Wissenswertes zur Bachelor-Prüfungsordnung 2012 und wichtige Informationen für Hochschulwechsler Allgemeine Bachelorprüfungsordnung Allgemeine Bachelorprüfung
  • 2533. Prüfungsordnung
    Datum: 01.09.2020
    Prüfungsordnungen im Fachbereich AING
  • 2534. Prüfungsausschüsse - Sitzungstermine
    Datum: 30.03.2023
    Sitzungstermine die Sitzungstermine des Prüfungsausschusses Informatik im Sommersemester 2023 sind: Mittwoch, 05.04.2023, Mittwoch, 31.05.2023, Mittwoch, 21.06.2023.
  • Prüfungsausschüsse der Hochschule Kaiserslautern Angewandte Ingenieurswissenschaften Hier finden Sie Ansprechpersonen des Prüfungsausschusses für Bachelor- und Masterstudiengänge der angewandten Ingenieurswissenschaften.  Die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienfächer des Fachbereiches AING finden Sie hier. Lohnenswert ist vorab e
  • Prüfungsausschüsse der Fachbereiche Angewandte In­ge­nieur­wis­sen­schaf­ten 1417 Angewandte Logistik und Poly­mer­wis­sen­schaf­ten 1343 Bauen und Gestalten 2006 Betriebswirtschaft 1297 Informatik und Mikrosystemtechnik 2076
  • Prüfungsausschüsse Die Prüfungsausschüsse achten darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Sie sind außerdem für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Im Prüfungsausschuss sind Studierende, Assistenten und Professoren vertreten. Detaillierte Informationen zu den Fu
  • Prüfungsausschüsse Die Prüfungsausschüsse werden vom Fachbereichsrat eingesetzt. Sie setzen sich aus Hochschullehrenden, Mitarbeitern und Studierenden zusammen. Die Aufgaben der Prüfungsausschüsse sind in den Allgemeinen Prüfungsordnungen geregelt, beispielsweise im §3 der Allgemeinen Bachelor-Prüfungsordnung oder im §3 der Allgemeinen Master-P
  • Beantragung eines Nachteilsausgleichs In der Allgemeinen Bachelor-Prüfungsordnung der Hochschule Kaiserslautern steht unter §6 geschrieben:  "(7) Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist zur Wahrung ihrer Chancengleichheit ein angemessener Nachteilsausgleich zu gewähren. Machen Studierende glaubhaft, dass sie wegen länge
  • 2540. Prüfungsausschüsse
    Datum: 16.08.2018
    Prüfungsausschüsse der Fachbereiche
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