Jedes Jahr gibt der Bund viel Geld für Familien aus, das sich auf die unterschiedlichsten Leistungen aufteilt. Wir möchten hier einen ersten Überblick geben, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es für Familien und in der Schwangerschaft gibt.
Unser Tipp: Befassen Sie sich bereits vor der Geburt mit den Anträgen und bereiten diese so weit wie möglich vor, so haben Sie den Kopf frei wenn Ihr Baby erstmal auf der Welt ist.
Kindergeld
Kindergeld ist eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung für alle Familien mit Kindern bis 18 Jahre und kann sofort nach der Geburt bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit oder der Familienkasse des öffentlichen Dienstes beantragt werden.
Weitere Informationen, sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Elterngeld
Möchten Sie als Eltern Elternzeit in Anspruch nehmen um sich Zeit für Ihr Kind zu nehmen, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Um den Einkommensausfall während dieser Zeit auszugleichen können Sie innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes 12 + 2 Partnermonate Elterngeld beziehen. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Kinderzuschlag und Wohngeld
Bei einem geringen Einkommen haben viele Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag, das Bildungspaket und/oder Wohngeld – dies gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Kinderzuschlagberechtigt sind Familien, bei denen die Eltern mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Der Zuschlag beträgt bis zu 205 Euro pro Monat und kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit den Antrag online zu stellen finden Sie hier.
Das Wohngeld als Zuschuss zur Miete können Familien mit geringem Einkommen bei der Wohngeldstelle der Gemeinde beantragen.
Zusätzlich stehen den Empfängern auch die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen, die beispielsweise für den Schulbedarf des Kindes, bei Schul- und Kitaausflügen, für den Schulbus, Nachhilfe oder Sportverein gezahlt werden. Diese können Sie bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landkreis beantragen.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende können für Kinder unter 18 Jahren einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn die unterhaltspflichtige Person gar nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahlt, oder auch wenn die Vaterschaft nicht geklärt ist. Die Höhe richtet sich dabei immer nach dem Alter des Kindes.