
Die Investition in Ihre berufliche Zukunft muss nicht allein Ihre Sache sein – zahlreiche Förderprogramme unterstützen Sie auf Ihrem Weg! Wir helfen Ihnen dabei, für Ihre Weiterbildung die optimale und richtige Fördermöglichkeit zu finden.
Wir, als In-Institut der Hochschule Kaiserslautern, sind eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung und streben derzeit eine AZAV-Trägerzulassung an.
Ob als Online-Kurs, in Präsenz oder im Labor: wir bieten Ihnen als Arbeitnehmer*in, Arbeitsuchende*r oder als Unternehmen flexible Möglichkeiten an aktueller, qualifizierter Weiterbildung auf Hochschulniveau.
AZAV-Bildungsgutschein über das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Arbeitnehmer*innen sowie Unternehmen können bei beruflichen Weiterbildungen unter bestimmten Bedingungen mit einem Bildungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Ihre finanziellen Vorteile
- Als Angestellte oder Angestellter werden Ihnen zu 100% die Kursgebühren erstattet. Je nach Unternehmensgröße übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil; die Differenz wird über den Bildungsgutschein gefördert.
- Unternehmen erhalten für die Zeiten der Weiterbildung bis zu 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße.
- Gefördert werden können auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen können gefördert werden.
Unsere Tipps
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit für die sinnvollste Förderung in Ihrer individuellen Situation und beantragen Sie einen AZAV-Bildungsgutschein im Rahmen Ihrer Beschäftigung!
Auch Unternehmen können aktiv werden und für einzelne oder mehrere Angestellte Weiterbildungen beantragen und fördern lassen!
Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten
Informationen für Arbeitnehmer*Innen
Informationen für Unternehmen zu Voraussetzungen, Förderhöhe und Schritte auf dem Weg zur Förderung
Eine grafische Übersicht der Förderhöhen in Bezug auf die Betriebsgröße finden Sie hier
Unser Hinweis für Sie
Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten wird von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet hat oder schwerbehindert ist.
Speziell für Firmen
Sollte unter unseren laufenden Kursangeboten nichts Passendes für Ihre Unternehmensbedürfnisse zu finden sein, schauen Sie in unsere individuellen Angebote für Unternehmen hinein und kontaktieren Sie uns!
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte können durch einen Bildungsgutschein finanzielle Förderung bei Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit zur Prävention oder Beendigung von Arbeitslosigkeit erhalten.
Ihre finanziellen Vorteile
- 100%ige Übernahme der Weiterbildungskosten: es entstehen für Sie keine Kursgebühren oder Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Weiterzahlung Ihres Arbeitslosengeldes
- Gefördert werden können auch Kosten wie Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
- Unter gewissen Bedingungen Kostenübernahme der Unterkunft
Unser Tipp
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit und beantragen Sie einen AZAV-Bildungsgutschein und investieren Sie in Bildung für Ihre Zukunft!
Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Informationen zu den Voraussetzungen, dem Förderumfang und den Schritten zur Antragsstellung
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsstelle in Rheinland-Pfalz und kooperierenden Bundesländern profitieren davon.
Ihr finanzieller Vorteil
- Es können 60% der Weiterbildungskosten, max. bis zu 1.500 € pro Kalenderjahr für berufliche Weiterbildungen gefördert werden
Unser Tipp
Erkundigen Sie sich und beantragen den QualiScheck, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich beruflich weiterzubilden!
Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen online über das EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten
Informationen zur Antragstellung
https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck
Unser Hinweis für Sie
Das Förderprogramm QualiScheck ist kombinierbar mit einer Bildungsfreistellung. Informationen dazu finden Sie unter „Bildungsurlaub“.
Das Förderangebot kann auch im Rahmen eines Minijobs beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen muss.
Die Weiterbildung erfolgt im Urlaub oder Bildungsurlaub, ohne finanzielle Unterstützung der Kursgebühren durch den Arbeitgeber. Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub.
Im Rahmen der Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz, auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt, können Sie sich für eine Weiterbildung vorübergehend von der Arbeit freistellen lassen, während Sie weiter Gehalt beziehen.
Ihre Vorteile
- Sie erhalten bis zu 10 Tage pro zwei Kalenderjahre Bildungsurlaub.
- Rheinland-pfälzische kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bei der für Bildungsfreistellung zuständigen Stelle einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen.
Unser Tipp
Erkundigen Sie sich und beantragen eine Bildungsfreistellung, um sich beruflich weiterzubilden!
Die Antragstellung erfolgt über ein Formular bei Ihrem Arbeitgeber.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten
Informationen zur Antragstellung mit Antragsformular:
https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung
Anforderungen
Die Weiterbildung muss mindestens drei Tage (in Block- oder Intervallform) und mindestens vier Unterrichtsstunden vor 20.00 Uhr und durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden je Tag umfassen.
Anerkennung in anderen Bundesländern
Die Bildungsfreistellung gilt für Rheinland-Pfalz und für kooperierende Bundesländer.
Unternehmen können für die Weiterbildung ihrer Angestellten von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Ihr finanzieller Vorteil
- Weiterbildungskosten werden durch den Arbeitgeber getragen
- Unternehmen erhalten eine Förderung ihrer Beschäftigten in Weiterbildung durch Entgeltersatzleistung von 60% bzw. 67% mit mindestens einem Kind
- Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen könne ebenfalls gefördert werden.
Unser Tipp
Erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit über die Möglichkeiten nach dem Qualifizierungsgeld gefördert zu werden!
Weiterführende Informationen
Voraussetzungen und Antragstellung:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld
Merkblatt für detaillierte Informationen:
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-qualifizierungsgeld-arbeitgeber-arbeitnehmer_ba047767.pdf
Unser Hinweis für Sie
Das Qualifizierungsgeld ist, mit Zustimmung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber zu beantragen.
Anforderungen an das Unternehmen
Ein bestimmter Anteil der Beschäftigten sind von strukturwandelbedingter Arbeitslosigkeit bedroht.

Für alle hier genannten Fördermöglichkeiten gilt: Nehmen Sie
vor Beginn einer Weiterbildung Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle auf! Unsere Zusammenfassung der Fördermöglich-keiten gilt als Orientierung. Ob Sie Anspruch auf Förderungen haben, erfahren Sie durch eine Beratung.
Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten
Eine umfassende Übersicht bietet die DGWF-Broschüre "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung".
Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit ihrem Internetportal
mein NOW einen Fördernavigator zur Verfügung.