Prüfungen

Prüfungsanmeldung

Anmeldung/Termine Prüfungsleistungen

 

Prüfungsphasen der grundständigen Bachelor-Studiengänge

Am Ende jedes Semesters findet (i.d.R.) eine zweiwöchige Hauptklausurphase statt.
In der Mitte des Folgesemesters können diese Prüfungen wiederholt werden (Nachklausurphase).

Zusätzlich finden zu bestimmten Zeiten die Wahlen zu den Wahlbereichen (alle Bachelor!) und den Wahlpflichtfächern (nur FIDI!) statt.
Hiervon sind nur die höheren Semester betroffen.

 

Attestregelung §14, Abs. 2 Allg. Prüfungsordnung

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Ablauf der Rücktrittsfrist oder für die Unterbrechung der Bachelorarbeit geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein Attest vorzulegen, das die Prüfungsunfähigkeit für den Prüfungszeitraum bescheinigt. Das Attest muss spätestens bis zum Ende des dritten Werktags nach dem Prüfungstermin bzw. nach dem Beginn der Unterbrechung beim Prüfungsamt vorliegen. Dabei zählt der Samstag nicht als Werktag. Beim dritten Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen in demselben Lehrgebiet ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Der Krankheit von Studierenden steht die Krankheit eines von ihnen allein zu versorgenden Kindes gleich. Werden die Gründe vom Prüfungsausschuss anerkannt, so wird ein neuer Termin unter Berücksichtigung von § 16 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz anberaumt. Erfolgt der Nachweis der geltend ge[1]machten Gründe per E-Mail oder Fax können die Originale für eine Anerkennung der Gründe in der Regel innerhalb von sechs Wochen nachgefordert werden. Werden die Gründe nicht anerkannt, gilt diese Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Auslaufende Bachelor Fachprüfungsordnung 2013

Zum Beginn des Wintersemesters 2020/21 beginnen wir den Lehrbetrieb mit der neuen Fachprüfungsordnung 2020 (FPO2020) in den Bachelor-Studiengängen Finanzdienstleistungen, Wirtschaftsinformatik, Mittelstandsökonomie, Technische Betriebswirtschaft, Wirtschaft und Recht sowie Industrial & Digital Management.

Studierende der Fachprüfungsordnung 2013 haben bis einschließlich Sommersemester 2026 die Möglichkeit, ihr Studium nach ihrer Fachprüfungsordnung zu beenden.

Um das Lehr- und Prüfungsangebot für die Studierenden der FPO2013 sicherzustellen, hat der Prüfungsausschuss Bachelor die Äquivalenzen der einzelnen Module im Übergang von FPO2013 zu FPO2020 festgestellt.

In den Übersichten (siehe Links) finden Sie jedes Modul Ihres Studiengangs mit einer Angabe, welches Modul gem. FPO2013 welchem Modul bzw. welcher Lehrveranstaltung/Prüfung gem. FPO2020 entspricht. Bei einzelnen Modulen wurden Sonderregelungen getroffen. Bei Modulen, für die keine Äquivalenz in der FPO2020 festgestellt werden konnte, werden die Prüfungen bis zum Auslauf der FPO2013 angeboten. Der Prüfungsausschuss empfiehlt in diesen Fällen, spätestens im Semester, in welchem die Lehrveranstaltung letztmalig angeboten wird, das Lehrangebot zu nutzen.

Bei Fragen zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen der auslaufenden FPO2013 wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangsleiter oder an Frau Ortloff, Dekanat Betriebswirtschaft (angelika.ortloff(at)hs-kl(dot)de).

 

 

Auslaufende Master-Fachprüfungsordnung FPO2016

Zum Beginn des Wintersemesters 2022/23 beginnen wir den Lehrbetrieb mit der neuen Fachprüfungsordnung 2022 (FPO2022) im Master-Studiengang Information Management.
Studierende der Fachprüfungsordnung 2016 haben bis einschließlich Sommersemester 2025 die Möglichkeit, ihr Studium nach ihrer Fachprüfungsordnung zu beenden.
Um das Lehr- und Prüfungsangebot für die Studierenden der FPO2016 sicherzustellen, hat der Prüfungsausschuss Bachelor die Äquivalenzen der einzelnen Module im Übergang von FPO2016 zu FPO2022 festgestellt.

Bei Fragen zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen der auslaufenden FPO2016 wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangsleiter Prof. Dr. Staab. (eugen.staab@hs-kl.de)

Auslaufende Master-Fachprüfungsordnung FPO2016, Master IM

Fragen und Kontakt

Versäumnisse bei Krankheit müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Prüfungsausschuss

Die verschiedenen Prüfungsausschüsse sowie die Sitzungstermine finden Sie hier.

Klausurregeln