Rechte und Pflichten
Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschut
Die Hochschule ist gemäß § 26 MuSchG verpflichtet, das Gesetz für die Mitarbeiterinnen zur Einsicht auszulegen, auszuhängen oder elektronisch zugänglich zu machen. Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Mutterschutzgesetzes.
Eine übersichtliche Darstellung rund um das Thema Mutterschutz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in dem Leitfaden zum Mutterschutz zusammengestellt. Hier besteht auch die Möglichkeit sich die Informationen vorlesen zu lassen.
Rechtliche Grundlagen
Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auch auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit gilt das Gesetz neben Cis-Frauen auch für Trans*- und intergeschlechtliche Menschen.
Ziel des
Rechtliche Grundlagen
Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auch auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit gilt das Gesetz neben Cis-Frauen auch für Trans*- und intergeschlechtliche Menschen.
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FAQ Rechtliches im E-Learning
Screencast In der Regel keine besonderen rechtlichen Anforderungen bei interner Verwendung für die Veranstaltung, sofern im Einverständnis mit Professor*innen/Dozent*innen; keine zusätzliche Einverständniserklärung erforderlich Streaming, Aufzeichnung und Bereitstellung einer Vorlesung/eines Online-Szenarios ohne e
Das Referat Forschung der HS Kaiserslautern unterstützt F&E-Projekte, koordiniert Projekte und bietet Service für Forschende sowie Gründungsinteressierte
Das Referat Forschung und Projektkoordination
unterstützt die angewandte Forschung an der Hochschule Kaiserslautern über die Beantragung von F&E-Projekten und die Darstellung der Ergebnisse bis zur Ergebnisverwertung; begleitet die Entwicklung der angewandten Forschung strategisch; koordiniert mehrere hochschulweite und hochschulübergreifende