Was war das Ziel des Projektes?
Ziel des Projektes ist, Studierende permanent über aktuelle Informationen, Angebote etc. zu informieren. Themen wie "Schulungen", "Neuerwerbungen", "E-Books" , "Öffnungszeiten" können viel besser in den Fokus gestellt und dadurch viel eher wahrgenommen werden.
Wie wurde das Projekt umgesetzt?
Um die Studier
Was war das Ziel des Projektes?
Ziel des Projektes ist, Studierende permanent über aktuelle Informationen, Angebote etc. zu informieren. Themen wie "Schulungen", "Neuerwerbungen", "E-Books" , "Öffnungszeiten" können viel besser in den Fokus gestellt und dadurch viel eher wahrgenommen werden.
Wie wurde das Projekt umgesetzt?
Um die S
Infos zur Systemumstellung
Liebe KollegInnen, liebe Studierende,
wie mehrfach informiert, ist die Hochschulbibliothek mit ihren drei Standorten in Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens zum Beginn des Wintersemesters 2024 auf ein neues Bibliothekssystem umgestiegen.
Das wird sich in Zukunft ändern:
- Sie werden ab sofort regelmäßig über
Infos zur Systemumstellung
Liebe KollegInnen, liebe Studierende,
wie mehrfach informiert, ist die Hochschulbibliothek mit ihren drei Standorten in Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens zum Beginn des Wintersemesters 2024 auf ein neues Bibliothekssystem umgestiegen.
Das wird sich in Zukunft ändern:
- Sie werden ab sofort regelmäßig über
Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Damit wird dasMutterschutzgesetz (MuSchG) nach §1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG auch auf schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen angewendet. Des Weiteren finden die Regelungen des Gesetzes gem. §1 Abs. 4 MuSchG nun auch auf jede Person Anwendung, die s
Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Damit wird dasMutterschutzgesetz (MuSchG) nach §1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG auch auf schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen angewendet. Des Weiteren finden die Regelungen des Gesetzes gem. §1 Abs. 4 MuSchG nun auch auf jede Person Anwendung, die s
Meldung einer Schwangerschaft Nach §15 Abs. 1 MuSchG sollen schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen der Hochschule die Schwangerschaft inklusive voraussichtlichem Geburtstermin bzw. die Geburt melden. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht jedoch nicht.
Um Ihre Gesundheit sowie die Ihres Kindes wirkungsvoll zu schützen, is