"Die Projektergebnisse können hervorragend fächer- und studiengangsübergreifend in Open Mint Labs und in der Lehre eingesetzt werden."
Was wird in dem Projekt umgesetzt?
Innerhalb des Projektes zur Entwicklung eines Laser-Scanning-Vibrometers wurde ein Einpunkt-Laser-Vibrometer beschafft, mit dem Oberflächenschwingungen bei unterschiedlic
Am 25. Juni 2024 fand der HAW-Forschungstag Rheinland-Pfalz an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, statt und war ein voller Erfolg. Wir möchten uns bei allen Beteiligten herzlich bedanken, die zu diesem gelungenen Ereignis beigetragen haben.
Unser besonderer Dank gilt den Referentinnen und Referenten, die mit ihren spannenden und
ab 9:00 Uhr: Ankommen, Anmeldung & Poster aufhängen Von 9:00 - 10:00 Uhr können sich alle Teilnehmenden an der Anmeldung registrieren. Alle Mitwirkenden haben die Möglichkeit, ihre Exponate und Poster in den vorgesehenen Themenbereichen zu platzieren. 10:00 Uhr: Begrüßung Begrüßung durch Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Schmidt, Präsident der Hoch
Am 25. Juni 2024 war HAW-Forschungstag in Zweibrücken statt. Die HSKL dankt allen Referierenden und Teilnehmenden für inspirierende Vorträge und regen Austausch.
Landesverdienstorden an das Ehepaar Knopper für ihr außerordentliches Engagement im Bereich barrierearmer IT-Systeme
Adriane Knopper und Prof. Dipl.-Ing. Klaus Knopper, Vizepräsident Digitalisierung an der Hochschule Kaiserslautern, haben den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit
Landesverdienstorden an das Ehepaar Knopper für ihr außerordentliches Engagement im Bereich barrierearmer IT-Systeme
Adriane Knopper und Prof. Dipl.-Ing. Klaus Knopper, Vizepräsident Digitalisierung an der Hochschule Kaiserslautern, haben den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit
Labor Rechnernetze und Telekommunikation Laborordnung §1 Die Anerkennung des Praktikums ist Vorraussetzung für die Zulassung zur Klausur „Rechnernetze und Telekommunikation“. §2 Alle Teilnehmer müssen pünktlich zu den Laborzeiten erscheinen. Erscheint ein Teilnehmer mehr als 15 min zu spät zu einem Labortermin, so gilt der entsprechende Versuch