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  • Geflüchtete Akademikerinnen fit machen für den Arbeitsmarkt Das Institut EQUAL – Entwicklung durch Qualifizierung – der Hochschule Kaiserslautern hilft mit dem Programm Aim, dass geflüchtete Akademikerinnen aus naturwissenschaftlichen und technischen Berufen in den deutschen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Das Angebot richtet sich spe
  • Sonstige finanzielle Hilfen
  • Im Folgenden finden Sie die Akteure sowie ihre jeweiligen Funktionen, die an der Hochschule Kaiserslautern in die Prozesse der Qualitätssicherung eingebunden sind. Sie unterstützen das System, indem sie sich in wesentlichen Teilen mit Fragen der Qualitätssicherung befassen und eine steuernde Funktion in der Qualitätsentwicklung innehaben. Die Ver
  • Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern Montag, den 20. Dezember 2021 Nr. 10/2021 INHALT Seite Gebührenverzeichnis für die Hochschulbibliothek Kaiserslautern 2 Ordnung zur zweiten Änderung der Fachprüfungsordnung für die konsekutiven Masterstudiengänge Financial Services Management, International Management and Finance, Mittelstandsman
  • Verfahrensdokumentation
  • Das Qualitätsmanagement-System der Hochschule Kaiserslautern
  • 4527. Stipendien zu vergeben
    Datum: 21.12.2021
    Stipendien zu vergeben Jetzt bewerben: Noch bis zum 17. Januar 2022 läuft die Bewerbungsfrist für ein Stipendium der Hochschule Kaiserslautern. Drei Stipendien im Umfang von je 300 Euro/Monat werden im kommenden Jahr 2022 vergeben. Die Stipendienmittel stellt die „Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchse
  • Stipendien zu vergeben Jetzt bewerben: Noch bis zum 17. Januar 2022 läuft die Bewerbungsfrist für ein Stipendium der Hochschule Kaiserslautern. Drei Stipendien im Umfang von je 300 Euro/Monat werden im kommenden Jahr 2022 vergeben. Die Stipendienmittel stellt die „Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchse
  • 4529. Hochschulentwicklungsplanung
    Datum: 21.12.2021
    Verabschiedung der Strategie Der Gesamtentwicklungsplan der Hochschule wird nach § 76 Nr. 17 Hochschulgesetzt vom Senat der Hochschule ‚aufgestellt und beschlossen‘. Dieser Verpflichtung Rechnung tragend ist zwischen 1. und 2. Lesung im Senat die Möglichkeit einer ‚Impulsschleife‘ durch die Senatsmitglieder vorgesehen. Nach Abschluss dieser P
  • 4530. Qualitätsberichte
    Datum: 21.12.2021
    Qualitätsberichte Lorem ipsum
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