Finanzen

Finanzen Studium

Hier finden Sie eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium.

Finanzen Kind

Jedes Jahr gibt der Bund viel Geld für Familien aus, das sich auf die unterschiedlichsten Leistungen aufteilt. Wir möchten hier einen ersten Überblick geben, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es für Familien und in der Schwangerschaft gibt. 

Unser Tipp: Befassen Sie sich bereits vor der Geburt mit den Anträgen und bereiten diese so weit wie möglich vor.

Mutterschaftsgeld

Ihnen steht Mutterschaftsgeld zu, wenn sie arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind.
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind können Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen.


Weitere Infos zu Mutterschaftsleistungen finden Sie beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Studentinnen, die privat oder familienversichert sind, müssen Ihren Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
Mutterschaftsgeldstelle Bundesamt für soziale Sicherung

Hier können Sie sich die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes ausrechnen lassen: Mutterschaftsgeld Rechner

Kindergeld

Kindergeld ist eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung für alle Familien mit Kindern. Kindergeld kann sofort nach der Geburt bei den Familien­kassen der Agenturen für Arbeit oder der Familienkasse des öffentlichen Dienstes beantragt werden. Weitere Informationen, sowie das Antragsformular finden Sie hier
Das Antragsformular zum online ausfüllen
Hier finden Sie weitere Infos über das Kindergeld

Elterngeld

Elterngeld unterstützt die wirtschaftliche Existenz von Familien und ermöglicht Eltern sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. 

Möchten Sie als Eltern Elternzeit in Anspruch nehmen, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Um den Einkommensausfall während dieser Zeit auszugleichen, können Sie innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes 12 + 2 Partnermonate Elterngeld beziehen. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Ebenso haben Sie einen Anspruch auf das Basiselterngeld von 300€, falls sie kein Einkommen haben bzw. in den letzten 12 Monaten kein Einkommen bestand.

Weitere Informationen, auch zur Beantragung von Elterngeld finden Sie hier

Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Wohngeld

Bei einem geringen Einkommen haben viele Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag, das Bildungspaket und/oder Wohngeld – dies gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Kinderzuschlagberechtigt sind Familien, bei denen die Eltern mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Der Zuschlag kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit den Antrag online zu stellen finden Sie hier.

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe  zu beantragen, die beispielsweise für den Schulbedarf des Kindes, bei Schul- und Kitaausflügen, für den Schulbus, Nachhilfe oder Sportverein gezahlt werden. Diese können Sie bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landkreis beantragen. Weitere Informationen, auch zur Beantragung finden Sie hier. 

Das Wohngeld als Zuschuss zur Miete können Familien mit geringem Einkommen bei der Wohngeldstelle der Gemeinde beantragen. Studierende haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Wohngeld. Hier können Sie sich informieren, ob bei Ihnen ein Anspruch besteht.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können für Kinder unter 18 Jahren einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn die unterhaltspflichtige Person gar nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahlt, oder auch wenn die Vaterschaft nicht geklärt ist. Die Höhe richtet sich dabei immer nach dem Alter des Kindes. Nähere Informationen finden Sie hier:

Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf Familienportal.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP.

Bürgergeld

Es besteht die Möglichkeit Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II für Ihr Kind zu beantragen, auch wenn Sie als Elternteil nicht berechtigt sind Bürgergeld zu beziehen.
Auch während Urlaubssemstern, wenn der BAföG Anspruch erlischt, besteht bei Bedürftigkeit möglicherweise ein Anspruch auf Bürgergeld.
Hier erhalten Sie Infos bezüglich Beantragung von Bürgergeld für Studentin/Kind und Mehrbedarf für Schwangere.
Info Bürgergeld Studierendenwerk
Info Bürgergeld Studis online

Sonstige finanzielle Hilfen

Pro Familia

Ganz besonders ans Herz legen können wir Ihnen die Beratungsstelle pro Familia. Hier kann sich auch finanziell eine persönliche Beratung lohnen, denn die Mitarbeiter*innen sind gut geschult und wissen, wo man welche Gelder beantragen kann und versuchen Sie bestmöglich auf Ihrem Weg zu unterstützen.

Hier finden Sie die Beratungsstelle pro Familia in Kaiserslautern

Übersicht aller Einrichtungen in RLP

Caritas

Bei der Caritas gibt es neben einem Beratungsangebot auch die Möglichkeit der Beantragung von Erstausstattung für das Baby (z.B. Kinderwagen; Babybett, Kleidung) oder Schwangerschaftsbekleidung für die werdende Mutter.

Studierendenwerk: Finanzielle Soforthilfe

Studierende der Kaiserslauterer Hochschulen, die ohne eigenes Verschulden in eine plötzliche Notlage geraten sind, können eine finanzielle Soforthilfe aus dem Sozialfonds des Studierendenwerks beantragen.
Es muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine kurzfristige und keine dauerhafte finanzielle Notlage handelt mit Aussicht auf Besserung.

Nothilfefonds der Hochschule Kaiserslautern

Die Hochschule Kaiserslautern hält für ihre Studierenden, die ohne eigenes Verschulden in eine plötzliche Notsituation geraten sind, einen Nothilfefonds bereit.
Sie können nach Darlegung Iher Notlage eine einmalige Zahlung zur Überbrückung beantragen (bspw. Anschaffungen fürs Studium oder Kind, Mobiliar ect.).
Über den Antrag entscheidet die Hochschulleitung auf Vorschlag der Stabsstelle Diversitätsmanagement. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag stellen möchten oder Fragen hierzu haben.