Ob als lang ersehntes oder eher plötzlich eintretendes Ereignis, eine Schwangerschaft bedeutet immer auch eine neue Lebenssituation. Hierbei gibt es einige Aspekte, die nun in Beruf und/ oder Studium zu beachten sind.
Als schwangere und stillende Mutter obliegen Sie einem besonderen Schutz, der durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregel
Erneuter Erfolg für Zweibrücker Professor beim Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz
Für herausragende Leistungen in der Hochschullehre hat Wissenschaftsminister Clemens Hoch letzten Dienstag zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und mit Prof. Dr. Dr. Oliver Müller auch einen Vertreter der Hochschule Kaiserslautern mit dem Landeslehrpreis Rheinl
Erneuter Erfolg für Zweibrücker Professor beim Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz
Für herausragende Leistungen in der Hochschullehre hat Wissenschaftsminister Clemens Hoch letzten Dienstag zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und mit Prof. Dr. Dr. Oliver Müller auch einen Vertreter der Hochschule Kaiserslautern mit dem Landeslehrpreis Rheinl
Rechte und Pflichten
Mutterschutz Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich d
Meldung einer Schwangerschaft Nach §15 Abs. 1 MuSchG sollen schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen der Hochschule die Schwangerschaft inklusive voraussichtlichem Geburtstermin bzw. die Geburt melden. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht jedoch nicht.
Um Ihre Gesundheit sowie die Ihres Kindes wirkungsvoll zu schützen, is
Geheimhaltungsvereinbarung
Zwischen
Hochschule Kaiserslautern
Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern
vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Schmidt
- im Folgenden Hochschule genannt -
und
Unternehmen
Straße
PLZ und Ort
vertreten durch ihre*n Geschäftsführer*in Herr*Frau
- im Folgenden Unternehmen genannt -
- gem
Kündigungsschutzfristen Als schwangere Mitarbeiterin obliegen Sie besonderen Kündigungsschutzfristen. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig. Der Kündigungsschutz gilt ebenso bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsv
Vergangene Veranstaltungen
Erste Jahrestagung des Promotionsclusters BELife
Am 15. und 16. September 2026 fand in Kaiserslautern die erste Jahrestagung des Promotionsclusters Biomedical and Environmental Life Sciences (BELife) statt. Zwei Tage lang standen der wissenschaftliche Austausch und die Vernetzung der Mitglieder im Mittelpunkt.
Neben
Ansprechpersonen
Allgemeine Infos zum Promotionscluster BELife
Willkommen auf der Seite des Promotionsclusters Biomedical and Environmental Life Sciences (BELife) der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Rheinland Pfalz. Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte über die Mitglieder und Strukturen des Clusters, sowie Kontaktdaten der