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  • Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Wohngeld Bei einem geringen Einkommen haben viele Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag, das Bildungspaket und/oder Wohngeld – dies gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Kinderzuschlagberechtigt sind Familien, bei denen die Eltern mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf
  • Neben dem Studium auch Mitarbeiterin oder HiWi? Sollten Sie neben dem Studium an der Hochschule Kaiserslautern als Mitarbeiterin oder Studentische Hilfskraft arbeiten, so melden Sie Ihre Schwangerschaft bitte auch bei der zuständigen Sachbearbeiter*in. Nähere Infos: Schwangerschaft Beschäftigte
  • 23. Schwangerschaft
    Datum: 30.09.2026
    Ob als lang ersehntes oder eher plötzlich eintretendes Ereignis, eine Schwangerschaft bedeutet immer auch eine neue Lebenssituation. Hierbei gibt es einige Aspekte, die nun in Beruf und/ oder Studium zu beachten sind. Als schwangere und stillende Mutter obliegen Sie einem besonderen Schutz, der durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregel
  • Erneuter Erfolg für Zweibrücker Professor beim Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz Für herausragende Leistungen in der Hochschullehre hat Wissenschaftsminister Clemens Hoch letzten Dienstag zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und mit Prof. Dr. Dr. Oliver Müller auch einen Vertreter der Hochschule Kaiserslautern mit dem Landeslehrpreis Rheinl
  • Erneuter Erfolg für Zweibrücker Professor beim Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz Für herausragende Leistungen in der Hochschullehre hat Wissenschaftsminister Clemens Hoch letzten Dienstag zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und mit Prof. Dr. Dr. Oliver Müller auch einen Vertreter der Hochschule Kaiserslautern mit dem Landeslehrpreis Rheinl
  • Campus Kaiserslautern Kammgarn Öffnungszeiten vom : Montag Geschlossen Dienstag Geschlossen Mittwoch 13:00 - 16:00 Donnerstag 12:00 - 16:00 Freitag 9:00 - 12:00 Tel.:  +49 631/3724-2403 Online Support:  Zum Ticketsystem Gebäude E, Raum 0.020.
  • Rechte und Pflichten Mutterschutz Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich d
  • 28. Infos zum Mutterschutz
    Datum: 30.09.2026
    Meldung einer Schwangerschaft Nach §15 Abs. 1 MuSchG sollen schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen der Hochschule die Schwangerschaft inklusive voraussichtlichem Geburtstermin bzw. die Geburt melden. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht jedoch nicht. Um Ihre Gesundheit sowie die Ihres Kindes wirkungsvoll zu schützen, is
  • 29. GHV_Word.docx
    Datum: 30.09.2026
    Geheimhaltungsvereinbarung Zwischen Hochschule Kaiserslautern Schoenstraße 11 67659 Kaiserslautern vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Schmidt - im Folgenden Hochschule genannt - und Unternehmen Straße PLZ und Ort vertreten durch ihre*n Geschäftsführer*in Herr*Frau - im Folgenden Unternehmen genannt - - gem
  • 30. Rechte und Pflichten
    Datum: 30.09.2026
    Kündigungsschutzfristen Als schwangere Mitarbeiterin obliegen Sie besonderen Kündigungsschutzfristen. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig. Der Kündigungsschutz gilt ebenso bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsv
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