Abmeldung von Prüfungen
Grundsätzlich ist ein Rücktritt von Prüfungen möglich (Abmeldung). Wenn Sie allerdings prüfungsrechtlich dazu verpflichtet sind, an einer Prüfung teilzunehmen, kann Ihre Abmeldung dazu führen, dass die Prüfung wegen fehlender Anmeldung als „nicht bestanden“ gewertet wird. Sie können dadurch Ihren Prüfungsanspruch verlieren, so dass Sie Ihr derzeitiges Studium nicht mehr abschließen dürfen.
Es ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich, bis zu welchem Zeitpunkt, Sie sich regulär von einer Prüfung wieder abmelden können. Dies wird Ihnen, so wie auch der Anmeldezeitraum, in der Regel im Prüfungsplan und somit auch im Bewerber- und Studierendenportal bekannt gegeben.
Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten, die Sie in Ihrem Studiengang für die Prüfungsabmeldung berücksichtigen müssen. Sie können sich gerne an die Mitarbeiter/innen des Prüfungsamtes wenden.
Die Prüfungsabmeldung können Sie im Bewerber- und Studierendenportall vornehmen, wenn bereits die Anmeldung online möglich war.
Wichtiger Hinweis
Es können in Ihrem Studiengang, insbesondere bei Studien- und Prüfungsleistungen, zu denen Sie sich nicht online anmelden konnten, Besonderheiten bei der Abmeldung bestehen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
Bewerber- und Studierendenportal: Bitte achten Sie auf die E-Mail-Bestätigung, dass Ihre Abmeldung erfolgreich war.
Service-Anmeldung: Sie können sich von einer Service-Anmeldung nicht abmelden. Für den Fall, dass Sie sich selbständig zu einer Prüfung angemeldet haben, für die eine Service-Anmeldung aufgrund organisatorischer Begebenheiten (z. B. Bewertung fehlte bei Beginn des Anmeldezeitraums) noch nicht durchgeführt werden konnte, liegt die Verantwortung für eine mögliche Abmeldung mit der Folge des Nichtbestehens bei Ihnen.