Krankmeldung

Wenn Sie wegen Krankheit eine Prüfung versäumen und von ihr zurücktreten, müssen Sie dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Ablauf der Rücktrittsfrist oder für die Unterbrechung einer Prüfung, deren Dauer länger als einen Tag beträgt, geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder Fax angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein Attest einzureichen, dass die Prüfungsunfähigkeit für den Prüfungszeitraum bescheinigt.

Das Attest muss spätestens bis zum Ende des dritten Werktags nach dem Prüfungstermin bzw. nach dem Beginn der Unterbrechung beim Prüfungsamt vorliegen (Samstag gilt nicht als Werktag). Erfolgt der Nachweis der geltend gemachten Gründe per E-Mail oder Fax können die Originale für eine Anerkennung der Gründe i.d.R. innerhalb von sechs Wochen nachgefordert werden.

Beim dritten Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen von derselben Prüfung ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Der Krankheit von Studierenden steht die Krankheit eines von ihnen allein zu versorgenden Kindes gleich.

Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

 

Wiederholungspflicht nach Rücktritt

Nach einem Rücktritt aufgrund eines Attestes sind Sie, je nach Prüfungsordnung verpflichtet, den Prüfungsversuch im Rahmen der Prüfungstermine des nächsten Semesters abzulegen. Je nach Prüfungsordnung, die für Sie gilt, werden Sie zu dieser Wiederholungsprüfung vom Prüfungsamt angemeldet. Bitte informieren Sie sich hier, ob die Service-Anmeldung für Sie vorgenommen wird: Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen

Teilnahme an Prüfungen trotz Krankheit

Wenn Sie krank sind oder sich wahrnehmbar krank fühlen, sollten Sie unbedingt zum Arzt gehen. Es ist Ihre Verantwortung feststellen zu lassen, ob Sie fit für die Prüfung sind und Ihr volles Leistungsvermögen abrufen können. Wenn Sie trotz einer für Sie erkennbaren Erkrankung oder eines ärztlichen Attestes an einer Prüfung teilnehmen, übernehmen Sie das Risiko, dass Sie die Prüfung wegen Ihres gesundheitlichen Zustands nicht bestehen. Die Prüfung kann nicht nachträglich wegen Krankheit annulliert werden. Sollten Sie nach der Teilnahme an einer Prüfung trotz attestierter Erkrankung an anderen Prüfungen nicht teilnehmen wollen, ist es in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Krankheit erneut ärztlich feststellen zu lassen und nachzuweisen. Ihre Prüfungsunfähigkeit kann sonst - insbesondere bei Bestehen der absolvierten Prüfung - angezweifelt und voraussichtlich nicht anerkannt werden.