Prüfungsanmeldung
Zur Teilnahme an einer Prüfung mit anschließender Bewertung ist es zwingend erforderlich, dass Sie zur Prüfung angemeldet sind. Eine fehlende Anmeldung kann dazu führen, dass ein Prüfungsversuch als nicht bestanden gilt.
Es gehört zu Ihrer Mitwirkungspflicht im Prüfungsverfahren, dass Sie sich über die verfahrensrechtlichen Erfordernisse und somit auch Ihre Anmeldung informieren. Wegen dieser Mitwirkungspflicht würden Versäumnisse zu Ihren Lasten gehen.
Anmeldezeitraum
Die Anmeldung muss innerhalb des Anmeldezeitraums vorgenommen werden. Der Anmeldezeitraum wird Ihnen im Prüfungsplan durch den Fachbereich bekannt gegeben.
Es ist wichtig, dass Sie sich jedes Semester über Ihre Prüfungen und die Anmeldezeiträume informieren.
Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch
Zu jedem ersten Versuch einer Prüfung müssen Sie sich selbstständig anmelden.
Wichtig ist dabei, dass Sie darauf achten, in welchem Fachsemester Sie sich spätestens das erste Mal zu einer Prüfung angemeldet haben müssen. Es kann notwendig sein, dass Sie sich für eine Prüfung, die z. B. im Studienverlauf im 2. Semester vorgesehen ist, im 4. Semester das erste Mal anmelden müssen, damit der erste Prüfungsversuch nicht durch eine fehlende Anmeldung als nicht bestanden gewertet wird.
Sie erfahren diese Anmeldepflichten aus Ihrer Fach-/Prüfungsordnung oder im Prüfungsamt.
Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung oder nach Rücktritt (z. B. Attest)
Sollten Sie eine Prüfung nicht bestanden oder entschuldigt (z. B. durch Attest) nicht teilgenommen haben, müssen Sie die Prüfung wiederholen. Auch für diese Wiederholung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese müssen Sie nur dann selbst vornehmen, wenn für Ihre Prüfungsordnung keine Service-Anmeldung gilt.
Service-Anmeldung
Sie werden vom Prüfungsamt automatisch zu einer Wiederholungsprüfung angemeldet, wenn Sie nach einer Fachprüfungsordnung studieren, für die die Allgemeine Bachelor- oder Master-Prüfungsordnung gilt, oder Ihre Prüfungsordnung das vorsieht.
Für die Service-Anmeldung gelten folgende Regelungen:
- Sie werden zu Wiederholungsprüfungen (nach einer nichtbestandenen Prüfung oder einem Rücktritt/Attest) vom Prüfungsamt im Rahmen der Prüfungstermine des folgenden Semesters angemeldet. In Bachelor Studiengängen, bei denen die Allgemeine Bachelor-Prüfungsordnung gilt, haben sie eine verlängerte Wiederholungsfrist für die erste Wiederholung: Verlängerte Wiederholungsfrist
- Stehen mehrere Termine zur Auswahl, werden Sie zum jeweils letzten möglichen Termin angemeldet. Also immer zu dem Termin, der zu einem Nichtbestanden führen würde, wenn Sie ihn versäumen.
- Sie können sich von einer Service-Anmeldung nicht abmelden.
- Für den Fall, dass Sie sich selbständig zu einer Wiederholungsprüfung angemeldet haben, für die eine Service-Anmeldung aufgrund organisatorischer Begebenheiten (z. B. Bewertung fehlte noch nach Anmeldebeginn) noch nicht durchgeführt werden konnte, liegt die Verantwortung für eine mögliche Abmeldung mit der Folge des Nichtbestehens bei Ihnen.
- Prüfen Sie regelmäßig den Stand Ihrer Anmeldungen zu Prüfungen.
Fristen zu Wiederholungsprüfungen
Grundsätzlich sind die Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des nächsten Semesters abzulegen.
Nur bei den Bachelor-Fachprüfungsordnungen (mit Verweis auf die ABPO) gilt eine Verlängerung der Frist für die erste Wiederholungsprüfung. Diese erste Wiederholungsprüfung müssen Sie erst im Rahmen der Prüfungstermine des übernächsten Semesters ablegen.
Check: Welche Wiederholungsfrist gilt für mich?
Wichtig: Zu allen Prüfungsterminen, die nicht verpflichtend sind, müssen Sie sich selbstständig anmelden. Eine Service-Anmeldung erfolgt erst zum letztmöglichen Termin, bei dem eine fehlende Anmeldung zum Nichtbestehen führen würde. Das heißt zum Beispiel, wenn Sie eine Prüfung früher wiederholen möchten, als sie es müssten, Sie sich zu dieser Prüfung entsprechend selbst anmelden.
Bewerber- und Studierendenportal - Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfungen erfolgt über das Bewerber- und Studierendenportal.
Wichtige Hinweise:
- Bitte achten Sie auf die E-Mail-Bestätigung, dass Ihre Anmeldung erfolgreich war.
- Je nach Fachbereich und Studiengang gibt es Prüfungs- oder Studienleistungen (z. B. Labore, Studienarbeiten, Praxisphasen, Abschlussarbeiten), zu denen Sie sich nicht online anmelden können. Dazu erhalten Sie Informationen über Ihren Fachbereich oder Dozenten.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Unklarheiten frühzeitig an die Mitarbeiter/innen des Prüfungsamtes.