Alle Informationen auf dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr - Relevant sind die Regelungen in der Fachprüfungsordnung (FPO) - Siehe Link in der rechten Spalte.
Relevante Auszüge zum Thema Eingangsvoraussetzungen
Im Folgenden listen wir Auszüge zum Thema Eingangsvoraussetzungen aus der Fachprüfungsordnung. Sollte weiterhin etwas unklar sein, kontaktieren Sie bitte den Ansprechpartner.
- Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem der Bachelorstudiengänge Micro- and Nanoengineering (MNE), Biomedical Micro Engineering (BME), Applied Life Sciences: Angewandte Bio-, Pharma- und Medizinwissenschaften (ALS) an der Hochschule Kaiserslautern im Umfang von 210 ECTS mit einer Note von mindestens 3,0 sowie das Vorliegen der Eignung (siehe unten).
- Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, benötigen einen Nachweis durch ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts (z. B. IELTS, TOEFL).
Hinweis für die "internen" Bewerber aus den oben genannten Studiengängen: Als Sprachnachweis kann anerkannt werden, wenn Bewerberinnen und Bewerber aus "unseren internen" oben genannten Bacheloerstudiengängen bereits Module in deutscher oder englischer Sprache bestanden haben, so dass von ausreichenden Sprachkompetenzen ausgegangen werden kann. Darüber entscheidet die Zulassungskommission. Bitte sprechen Sie auf jeden Fall mit dem Ansprechpartner des Masterstudienganges!
- Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen benötigen für die Einschreibung zum Studium den Nachweis von Deutschkenntnissen durch ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikats B1 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts (z. B. telc, Goethe-Institut, TestDaF); bei der Zulassung unter Auflagen gemäß Absatz 3 sind Deutschkenntnisse entsprechend der Einschreibeordnung nachzuweisen.
- Für den Master-Studiengang kann sich auch bewerben, wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Umfang von 210 ECTS erworben hat, den die Zulassungskommission in der Eignungsprüfung als inhaltlich verwandt bestätigt hat. In diesem Fall können weitere Auflagen zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen festgesetzt werden.
- Es können auch Studienbewerberinnen und Studienbewerber unter Auflagen zugelassen werden, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Umfang von weniger als 210 ECTS-Punkte aber mindestens 180 ECTS nachweisen; die anderen oben genannten Voraussetzungen bleiben unberührt. Diese Auflagen können beispielsweise durch den Erwerb individuell geeigneter, zusätzlicher ECTS-Punkte aus dem Modulangebot der Bachelorstudiengänge der beteiligten Fachbereiche der Hochschule Kaiserslautern erfüllt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 180 ECTS-Punkte nachweisen können, werden nicht zum Studium zugelassen. Die Zulassungskommission teilt den zugelassenen Studierenden die Auflagen vor Beginn des Masterstudiums schriftlich mit; fachlich begründete Vorschläge der zugelassenen Studierenden können berücksichtigt werden. Die Auflagen können vor oder während des Studiums erfüllt werden. Spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit müssen alle Auflagen erfüllt sein.
- Ein Zugang zum Studium ist unter bestimmten Umständen auch vor Abschluss eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses möglich. Der Umfang der noch nicht erbrachten Leistungen im Bachelorstudiengang darf bis zu 25 ECTS-Punkte betragen; die Bachelorarbeit oder anderweitige Studienabschlussarbeit muss zudem mindestens angemeldet und somit begonnen worden sein. Bei Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit weniger als 210 ECTS gemäß Absatz 2 nachweisen, dürfen insgesamt nur Leistungen im Umfang von bis zu 15 ECTS für den Hochschulabschluss fehlen, wobei die Bachelorarbeit oder anderweitige Studienabschlussarbeit bereits abgegeben sein muss und nur das Ergebnis noch ausstehen darf.
Prüfung der Eignung:
Die Eignung für das Master-Studium wird in einem Bewertungsverfahren festgestellt. Sie ermittelt sich aus der fachlichen und persönlichen Eignung. Die fachliche Eignung ist an Hand von einschlägigen, fachlich guten Kenntnissen und Kompetenzen zu belegen. Die persönliche Eignung soll sich in einem ausgeprägten Interesse am Masterstudium im Studiengang Systems Engineering – Micro-Electro-Mechanical Systems / Biomedical Micro Engineering, einer entsprechend hohen Motivation und einem besonderen Engagement zeigen und ist durch die schriftliche Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs (z. B. durch Darlegung von Praktika, Auslandserfahrung oder -studium, Berufs- oder Praxiserfahrung) und der Beweggründe für die beabsichtigte Aufnahme des Studiums in einem aussagekräftigen Motivationsschreiben zu belegen.
Ich will Zeit für Sie haben! Bitte schreiben Sie mir eine Email bevor Sie anrufen, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Ansprechpartner
- +49 631 3724-5428stefan.braun(at)hs-kl(dot)de
- Campus Zweibrücken
- Raum H144