Ordnungen / Satzungen der HS KL mit Relevanz für QM

Zu den für das Qualitätsmanagement wichtigsten Ordnungen und Satzungen zählen die Curricularen Richtlinien (die die Rahmenvorgaben der Landesverordnung zur Studienakkreditierung präzisieren), die Landesrechtsverordnung, die Allgemeinen Prüfungsordnung, die Teilgrundordnung Qualitätssicherung, die Einschreibeordnung, die Ordnung über Verfahren zur Anrechung sowie die Evaluationssatzung.

    Über die Curricularen Richtlinien

    Die Curricularen Richtlinien definieren an der Hochschule Kaiserslautern intern geltende Standards für die Qualität im Bereich Studium und Lehre. Die Curricularen Richtlinien präzisieren die Rahmenvorgaben der Landesverordnung zur Studienakkreditierung vom 28.06.2018 (HSchulQSAkkrV RP), nachfolgend mit „LRVO“ abgekürzt, in Bezug auf die formalen Qualitätsansprüche, die an Studiengänge der Hochschule Kaiserslautern (HSKL) gestellt werden. Weitere akkreditierungsrelevante Vorgaben des Landeshochschulgesetzes Rheinland-Pfalz (RLP), des Akkreditierungsrats (AR) sowie der Musterrechtsverordnung (MRVO)  der Kultusministerkonferenz (KMK) werden berücksichtigt.

    Die vollständigen formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für die interne Akkreditierung von Studiengängen sind in dem Leitfaden zur Beurteilung von Bachelorstudiengängen, dem Leitfaden zur Beurteilung von Masterstudiengängensowie in den Leitfäden zur Beurteilung von spezifischen Studienmodellen (Double Degree, Forschungsorientierter MasterstudiengangDuales Studium, Berufsbegleitendes Studium Studiengang der hochschulischen Weiterbildung) festgehalten. Damit definieren die Curricularen Richtlinien zusammen mit den allgemeinen Beurteilungskriterien, die an der Hochschule Kaiserslautern intern geltende Standards für die Qualität im Bereich Studium und Lehre.

    Die Stabsstelle Qualität in Studium und Lehre prüft in den internen Akkreditierungsverfahren die Einhaltung der formalen Vorgaben mit Hilfe der sogenannten Checkliste(n) Formale Kriterien. Fachlichinhaltliche Kriterien werden durch ein externes Expertengremium bewertet. Generell werden alle Vorgaben der LRVO, des Akkreditierungsrates, der KMK und des Landeshochschulgesetzes RLP in der internen Qualitätssicherung der Studiengänge berücksichtigt sowie die hochschulinternen Beschlüsse, Ordnungen und strategischen Vorgaben z.B. durch Leitbild, Vision und Hochschulentwicklungsplan.

    Die Curricularen Richtlinien werden je nach Regelungsbedarf weiter diskutiert und fortgeschrieben. Diese Aufgabe obliegt den Mitgliedern des Senatsausschuss Qualität und Lehre (SQL). Die Beratungsergebnisse des SQL werden dem Senat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

     

    Diese weiteren Dokumente sind über die folgenden Links abrufbar:

    Allgemeine Bachelor-Prüfungsordnung (ABPO)

    Allgemeine Master-Prüfungsordnung (AMPO)

    Musterrechtsverordnung

    Landesverordnung zur Studienakkreditierung

    Begründung zur rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur Studienakkreditierung

    Teilgrundordnung Qualitätssicherung  

    Einschreibeordnung

    Ordnung über Verfahren zur Anrechnung

    Evaluationssatzung

    HSKL

    Leitung der Stabsstelle für Qualität in Studium und Lehre

    HSKL

    Stabsstelle Recht