FAQs

Welche Chancen bietet mir dieser Studiengang?
Sie können nach dem Abschluss kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Fragestellungen auch aus juristischer Sicht beurteilen und umgekehrt bleiben bei rechtlichen Gestaltungen auch die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen im Blick.

Benötige ich für den Studiengang „Wirtschaft und Recht“ ein Vorpraktikum?
Derzeit ist für den Studiengang „Wirtschaft und Recht“ kein Vorpraktikum vorgeschrieben. Im Rahmen des Studiums haben die Studierenden im 5. oder 6. Semester im Modul „Projekt I“ die Möglichkeit eine Praxisphase von 12 Wochen in einem Unternehmen zu absolvieren und dadurch theoretische Erkenntnisse zu vertiefen und Erfahrungen zu sammeln.

In welchem Zeitraum kann ich mein Studium beginnen?
Der Beginn des Studiums ist immer zum Wintersemester eines Jahres möglich.

Wie und wann können sich Studieninteressierte für das erste Semester einschreiben?
Studieninteressierte, die sich für das Erstsemester einschreiben möchten, können dies bis zum Ende der Einschreibefrist über das Bewerbungsportal machen. Zum Bewerbungsportal gelangen Sie hier.

Wie und wann können sich Studieninteressierte für höhere Semester bewerben?
Studieninteressierte, die sich für ein höheres Semester einschreiben möchten, können dies bis zum Ende der Einschreibefrist über das Bewerbungsportal vornehmen. Sie müssen jedoch erst Ihre Immatrikulation beantragen und diese ausdrucken. Danach wird die Zulassung vom Studierendensekretariat geprüft. Sollten dabei keine Einwände bestehen, so nehmen Sie Ihre Immatrikulation über das Portal vor. 

Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beläuft sich auf 7 Semester, d. h. Sie erwerben Ihren angestrebten Abschluss Bachelor of Arts nach 3,5 Jahren.

An welchem Standort der Hochschule Kaiserslautern werde ich studieren?
Der Studiengang „Wirtschaft und Recht“ wird am Standort Zweibrücken angeboten.

Wie sehen die Wohnmöglichkeiten am Standort Zweibrücken aus?
Sie haben die Möglichkeit sich für das moderne Studentenwohnheim in Zweibrücken zu bewerben. Hierzu müssten Sie das Studierendenwerk Kaiserslautern kontaktieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit im Anschluss an das Bachelorstudium einen passenden Masterstudiengang an der Hochschule Kaiserslautern zu belegen?
Ja!
Sie haben die Möglichkeit den konsekutiven Masterstudiengang "Wirtschaft und Recht" zu belegen.
Weitere Informationen zum Masterstudiengang "Wirtschaft und Recht" finden Sie  hier 

Muss ich Studiengebühren entrichten?
Nein!
Sie bezahlen lediglich einen geringen Semesterbeitrag.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie hier.