Informationen für Absolventen der VWA

Informationen zur Bewerbung für Absolventen einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie 

 

Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre Leistungen, die Sie an der VWA erbracht haben, als Gesamtpaket anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung von Einzelleistungen der VWA ist nicht möglich.

Entscheiden Sie sich für die Anerkennung, stellen Sie bitte auf dem Zulassungsantrag einen Antrag auf Zulassung in ein „Höheres Semester“ und reichen mit den weiteren Unterlagen amtlich beglaubigte Kopien Ihres VWA Diplomzeugnisses und des VWA Diploms ein.

Die Links zu den Bewerbungsunterlagen und zu den Informationen zum Bewerbungsprozess bzw. zur Online-Bewerbung finden Sie hier

Entscheiden Sie sich gegen eine Anerkennung der Leistungen aus dem VWA-Abschluss, so studieren Sie regulär im Curriculum des von Ihnen bei der Bewerbung ausgewählten Studienmodells. Eine Anerkennung von Einzelleistungen der VWA oder die komplette Anerkennung ist während des Studiums nicht mehr möglich.

Sofern Sie einen Abschluss an der VWA Koblenz oder an der VWA Idar-Oberstein erworben haben, reichen Sie für die Anerkennung zusätzlich folgende Unterlagen ein:

  • Für die Anerkennung von „Kommunikations- und Führungstechnik“ einen Antrag auf Anerkennung und eine amtlich beglaubigte Kopie des Zertifikats über das Seminar „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“. Da das Zertifikat nicht benotet ist, bekommen Sie die Studienleistung mit „bestanden“ verbucht.
  • Für die Anerkennung von „Wirtschaftsenglisch“ einen Antrag auf Anerkennung und eine amtlich beglaubigte Kopie der Teilnahmebescheinigung über den vierwöchigen Intensivkurs „englische Handelskorrespondenz“ in Ramsgate der Sprachschule Hommer und der Kopie eines amtlich beglaubigten Prüfungszeugnisses, z.B. das Prüfungszeugnis des IHK Fremdsprachenkorrespondenten mit den dort erreichten Noten. Reichen Sie kein Prüfungszeugnis ein, bekommen Sie die Note 4,0 als Studienleistung verbucht. Reichen Sie ein Prüfungszeugnis ein, so wird die Note daraus als Studienleistung übernommen.
  • Für die Anerkennung von „Wissenschaftliches Arbeiten“ einen Antrag auf Anerkennung und eine amtlich beglaubigte Kopie der „Teilnahmebescheinigung am Modul wissenschaftliches Arbeiten – Überblick und Leitfaden für studienbezogene wissenschaftliche Arbeiten“. Da die Studienleistung im Fernstudiengang Betriebswirtschaft nicht benotet ist, bekommen Sie lediglich „bestanden“ verbucht.

Sofern Sie einen Abschluss an der VWA Mainz erworben haben, reichen Sie für die Anerkennung zusätzlich folgende Unterlagen ein:

Für die Anerkennung von „Wissenschaftliches Arbeiten“ einen Antrag auf Anerkennung und eine amtlich beglaubigte Kopie der Teilnahmebescheinigung am Modul „Studienmethodik“. Da die Studienleistung im Fernstudiengang Betriebswirtschaft nicht benotet ist, bekommen Sie lediglich „bestanden“ verbucht.

Zur Information:

Studienleistungen gehen nicht in die Berechnung der Endnote ein. Den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier. Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung von „Kommunikations- und Führungstechnik“, „Wirtschaftsenglisch“ und/oder „Wissenschaftliches Arbeiten“ nur bei uns ein, wenn Sie den VWA-Abschluss erworben, das VWA Diplomzeugnis und das VWA Diplom ausgehändigt und sich dazu entschieden haben, den VWA-Abschluss anerkennen zu lassen. Wenn Sie den VWA-Abschluss noch nicht erworben haben, so ist eine Bewerbung für das erste Semester zu stellen. Sie reichen keinen Antrag auf Anerkennung der VWA Leistungen ein. Sobald Sie zu Beginn oder im Laufe des Studiums die Prüfung bei der VWA bestanden haben und Ihnen das VWA Diplomzeugnis und das VWA Diplom ausgehändigt wurde, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. 

 

Informationen für Absolventen der VWA

 

Die Hochschule Kaiserlautern und einige Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. 

Die Leistungen aus dem VWA Studium können im Fernstudiengang BW anerkannt werden. Was anerkannt werden kann, ist davon abhängig, wo Sie Ihren VWA Abschluss erworben haben. Weitere Informationen finden Sie hier: 

Informationen für Absolventen der VWA Rheinland-Pfalz

Informationen für Absolventen der VWA Saar