Vorpraktikum

Praktische Erfahrungen gehören zu den unmittelbaren Zulassungsvoraussetzungen für das Studium. Sie werden in der Regel durch ein Vorpraktikum erworben.

Durch die Einbindung in die berufliche Praxis lernt die Praktikantin oder der Praktikant Arbeitstechniken und Arbeitsabläufe aus eigener Erfahrung kennen und gewinnt dadurch Verständnis und Problembewusstsein für die praxisorientierte Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer für den angestrebten Studiengang einschlägigen Berufsausbildung oder Berufserfahrung sind in der Regel vom Vorpraktikum befreit. Im Kooperativen Ingenieurstudium (KOI) und in den ab WS 24/25 neu startenden dualen Studiengängen ist das Vorpraktikum Bestandteil der Praxisphasen im kooperierenden Unternehmen.

Vorpraktikumsordnung vom 16.10.2019 für Studierende, die nach der Fachprüfungsordnung vom 05.07.2019 (PO 19) studieren.

Grundpraktikumsordnung vom 19.06.2024 für Studierende ab dem WS 24/25, die nach der Prüfungsordnung vom 14.06.2024 (PO 24) studieren.

Hier geht es zu den Anerkennungsformularen

Hier finden Sie unsere Unternehmerdatenbank für Ihr Vorpraktikum.

 

Zuständig für die Anerkennung in den Studiengängen ET, ES und WI-EN

HSKL

Praktikantenamt, Leiter (Elektrotechnik, ES, WI-EN), Prüfungsausschuss Digital Engineering

Zuständig für die Anerkennung in den Studiengängen WI-MB (WI-AB, WI-PT), MB und MT

HSKL

Praktikantenamt, Leiter (Maschinenbau und Mechatronik ), Pratikantenamt, Leiter ( WI/Maschinenbau), Studiengangsleiter berufsbegleitende Studiengänge

Dringend zu beachten:

Wichtige Informationen zur Anerkennung des Vorpraktikums finden Sie hier zusammengefasst.