Zulassungsvoraussetzungen

Welchen Abschluss benötige ich für eine Zulassung?

  • Interne Bewerber*innen: Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses an der Hochschule Kaiserslautern in den Studiengängen Elektrotechnik, Mechatronik, Energieeffiziente Systeme, Energieingenieurwesen, Digital Engineering, Automatisierungstechnik, Mechatronik (berufsbegleitend) oder Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt Energietechnik.
  • Externe Bewerber*innen: Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einer inhaltlich verwandten Ingenieurwissenschaft. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird die fachliche Eignung geprüft. Details zur Prüfung finden Sie in Anlage 3 der Fachprüfungsordnung.

Wie viele ECTS-Punkte muss ich mit meinem Abschluss erreichen?

  • Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit 210 ECTS-Punkten. Es können auch Studienbewerber*innen unter Auflagen zugelassen werden, die weniger als 210 ECTS-Punkte aber mindestens 180 ECTS-Punkte nachweisen.

Welche Note muss ich im Bachelorstudium erreicht haben?

  • Sie müssen eine Gesamtnote von mindestens 3,0 nachweisen.

Welche Sprachkenntnisse benötige ich?

  • Alle Studienbewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem B2-Niveau nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) durch ein anerkannten Sprachzertifikat nachweisen, um den deutschsprachigen Lehrveranstaltungen hinreichend gut folgen zu können. Zertifikate zum Nachweis der Deutschkenntnisse sollen nicht älter als 24 Monate sein.

Kann ich mich auch mit noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium einschreiben?

  • Ja. Ein Zugang zum Studium vor Abschluss eines Bachelorstudienganges ist auch vor Abschluss eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses möglich. Sie müssen aber mindestens 180 ECTS-Punkte nachweisen. Der berufsqualifizierende Hochschulabschluss kann noch bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters im Masterstudiengang nachgewiesen werden. Liegt ein Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, so erlischt die unter Vorbehalt erfolgte Einschreibung.