Masterarbeit
Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer mindestens 30 ECTS-Punkte im Studiengang erbracht und gegebenenfalls seine Auflagen erfüllt hat. Der Prüfungsausschuss kann in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
Die Masterarbeit ist vor Beginn im Prüfungsamt anzumelden. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Fa
Kolloquium zur Masterarbeit
Im Kolloquium präsentieren die Studierenden ihre Masterarbeit in einem 30-minütigen Vortrag. Im Anschluss findet eine Befragung zum Thema der Masterarbeit von in der Regel nicht länger als 15 Minuten statt. Findet der Vortrag an der Hochschule statt, sind Termin, Ort und Thema des Vortrages mindestens zwei Wochen im
Mobilitätsmodul
Die Studierenden können die erforderlichen Module eines Semesters durch entsprechende Zeiten an einer ausländischen Hochschule und Erbringung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten im Rahmen des Mobilitätsmoduls ersetzen. Für das Mobilitätsmodul ist vorab ein „Learning Agreement“ zu vereinbaren; der Prüfungsausschuss benen
Prüfungsformen
Prüfungs- und Studienleistungen von Pflichtmodulen sind im Studienverlaufsplan oder im Modulkatalog als solche gekennzeichnet, die Prüfungsformen von Prüfungsleistungen sind darin ebenfalls angegeben. Die Prüfungs- und Studienleistungen von Wahlpflichtmodulen einschließlich der Prüfungsformen von Prüfungsleistungen werden im Kata
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Der Studiengang kann auch in Teilzeit mit einer Studienzeit von sieben Semestern studiert werden.
Sprachkenntnisse
Alle Pflichtmodule sowie die meisten Wahlpflichtmodule werden in deutscher Sprache angeboten. Sie sind durch deutschsprachige Veranstaltungsnamen gekennzeichnet. Weit
Wahlpflichtmodule: Katalog
Der Fachbereichsrat beschließt über einen Modulkatalog von möglichen Wahlpflichtmodulen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, aus diesem Wahlpflichtkatalog ihre Prioritäten rechtzeitig zu einem folgenden Semester zu wählen. Anhand dieser Wahl erstellt die Studiengangsleitung das konkrete Angebot von Wahlpflichtmodu
Zeugnis
Die Gewichtung zur Berechnung der Gesamtnote erfolgt entsprechend der ECTS-Punkte der Module zu den Modulprüfungen. Ab einem Notenwert von „1,2“ oder besser wird das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden“ verliehen.
Sofern das Studium forschungsorientiert absolviert wurde, wird dies ebenfalls wie der gewählte Schwerpunkt (Vertiefun
Zuordnungszahl
Jedem technischen Wahlpflichtmodul ist eine Zuordnungszahl „Elektrotechnik“ und eine Zuordnungszahl „Informationstechnik“ zugewiesen.
Für das Modul „Masterarbeit und Kolloquium“ sowie für Forschungsmodule wird von der betreuenden Prüferin oder dem betreuenden Prüfer im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung eine Zuordnungszah
Wissenswertes von A bis Z
Akademischer Grad
Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad „Master of Science“ (abgekürzt: „M. Sc.“) verliehen.
Anmeldung zu Modulen
Studierende im Vollzeitstudiengang haben sich zu Prüfungs- und Studienleistungen der Pflichtmodule erstmals im dritten Fachsemester anzumelden, Studierende im T
Wissenswertes von A bis Z
Akademischer Grad
Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad „Master of Science“ (abgekürzt: „M. Sc.“) verliehen.
Anmeldung zu Modulen
Studierende im Vollzeitstudiengang haben sich zu Prüfungs- und Studienleistungen der Pflichtmodule erstmals im dritten Fachsemester anzumelden, Studierende im T