Ergänzender Hinweis: Es werden keine Vorgaben bezüglich Form und Umfang des Antrags gemacht. Der Antrag sollte dem Umfang der geplanten Maßnahmen oder Aktivitäten sowie der beantragten Mittel gerecht werden und auf die wesentlichen erfüllten Kriterien eingehen.
Einreichung und Fristen
Förderlinie 1 Es erfolgt eine hochschulweite interne Ausschreibung:
1. Quartal 2026 mit Abgabefrist 28. Februar 2026 4. Quartal 2026 mit Abgabefrist 15. November 2026
Antragsberechtigt sind Professor*innen und promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien (s. auch un
Hinweis
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien adressieren. Die Einreichung erfolgt über das Referat Wirtschaft und Transfer per E-Mail an: transfer@hs-kl.de. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Transferfonds
Mit dem Transferfonds wurde an der der Hochschule Kaiserslautern ein gezieltes Förderinstrument geschaffen, um innovative Ideen, Forschungsergebnisse und Kompetenzen der Hochschule schneller und wirksamer in Gesellschaft und Wirtschaft zu transferieren.
Ideen in Wirkung bringen – den Transfer aktiv gestalten.
Welche Formen zur Förderung gibt es?
Um unterschiedliche Formen von Transfer zu unterstützen, stehen im Transferfonds zwei Förderlinien zur Verfügung. Sie unterscheiden sich insbesondere im Umfang, in der Laufzeit und in der Zielgruppe.
Welche Kriterien sind zu erfüllen?
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt auf Basis inhaltlicher und formaler Kriterien, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
ein klar erkennbarer Bezug zum Ideen-, Wissens- und Technologietransfer ein nachvollziehbares und realistisch geplantes Vorhaben ein plausibler Einsatz der beantragt
Wie erfolgt die Beantragung?
Die Antragstellung erfolgt hochschulintern und ist je nach Förderlinie unterschiedlich ausgestaltet.
Förderlinie auswählen Antrag vorbereiten (inkl. der im Aufruf genannten Unterlagen) Antrag fristgerecht einreichen an transfer@hs-kl.de Auswahlentscheidung abwarten
Bei Fragen zur Einordnung Ihrer Idee oder