Kopieren
Drucker starten, wenn notwendig. Anmelden, Studierendenausweis auf Schaltfläche legen. Blätter in gewünschter Reihenfolge einlegen bzw. gewünschtes Blatt auf Glasscheibe legen. Gewünschte Druckeinstellungen einstellen und Druck starten.
Drucken mit PC
Melde dich mit deiner Studierendenkennung an einem der PCs in den Rechnerräumen an. Wähle dein gewünschtes Druckobjekt aus. Wähle den gewünschten Drucker aus. Kontrolliere die Druckeinstellungen und klicke auf "drucken" Gehe zum Drucker, vergewissere dich, dass du der Nächste in der Warteschlange des Druckers bist. Lege
Die Drucker
Die beiden Drucker dienen den Studierenden als Drucker und Kopierer.
Das Drucken und Kopieren ist kostenpflichtig und wird mittels des Studierendenausweises bezahlt.
Jedes Semester besitzt jeder Student ein Freikontingent von 30€. Dass Kontingent kann nicht ins Folgesemester mitgenommen werden. Das Drucken und Kopieren ist nur in&n
Die Drucker
Die beiden Drucker dienen den Studierenden als Drucker und Kopierer.
Das Drucken und Kopieren ist kostenpflichtig und wird mittels des Studierendenausweises bezahlt.
Jedes Semester besitzt jeder Student ein Freikontingent von 30€. Dass Kontingent kann nicht ins Folgesemester mitgenommen werden. Das Drucken und Kopieren ist nur in&n
Druckerbenutzung / Druckkontingent
Liebe Studierende, das Rechenzentrum möchte Ihnen die Möglichkeit bieten an den öffentlichen Druckern des RZ und in den Rechnerpools kostenlos an allen drei Studienorten zu drucken. Da dies nicht unbegrenzt möglich ist wurde mit der Hochschulleitung folgende Reglung getroffen: Es stehen Ihnen jedes Semester 3
Es ist ausdrücklich NICHT dafür vorgesehen, Skripte und ähnlich umfangreiche Werke auszudrucken. 300 bestimmungsgemäße Ausdrucke pro Semester sollten mehr als ausreichend sein.
Es ist daher nicht möglich, weitere, über das Kontingent hinausgehende Ausdrucke freizuschalten. Restguthaben an Ausdrucken können nicht auf das nächste Semester übertrag
Anleitungen
Es ist ausdrücklich NICHT dafür vorgesehen, Skripte und ähnlich umfangreiche Werke auszudrucken. 300 bestimmungsgemäße Ausdrucke pro Semester sollten mehr als ausreichend sein.
Es ist daher nicht möglich, weitere, über das Kontingent hinausgehende Ausdrucke freizuschalten. Restguthaben an Ausdrucken können nicht auf das nächste
Drittmittelanzeige Dieses Formular dient der Anzeige eines Drittmittelprojektes gemäß §14, Absatz 3 Hochschulgesetz RLP. Es ist bei der Planung eines Vorhabens (ausgenommen sind Dienstleistungen) möglichst frühzeitig (spätestens bei der Einreichung eines Drittmittelantrags) über das Dezernat Haushalt und allgemeine Verwaltung bei der Hochschulleitu
Ordnung zur dritten Änderung der Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Refinement of Polymer and Composite Products an der Hochschule Kaiserslautern vom 13.07.2023 Aufgrund § 7 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 Nr. 2 Hochschulgesetz (HochSchG) in der Fassung vom 23. September 2020 (GVBI. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom